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Börsen-Zeitung: Flowers im Rampenlicht

Archivmeldung vom 17.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Selten hat der Finanzausschuss des Bundestags einen solchen Medienauftrieb erlebt. Auf der Tagesordnung stand ein ungewöhnlicher Gesetzentwurf. Im Zuge der Finanzkrise soll als letzte aller Möglichkeiten die Enteignung von Aktionären erlaubt sein, wenn dies der Rettung eines systemrelevanten Finanzinstituts dient.

Der Entwurf ist faktisch auf den maroden Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) zugeschnitten, der nur noch mit staatlicher Hilfe überleben kann. Das Hauptinteresse der Medien galt jedoch kaum dem ordnungspolitischen Sündenfall, sondern HRE-Großaktionär Christopher Flowers. Der nutzte indessen nicht die Gelegenheit, seine Position vor der Kamera deutlich zu machen, sondern kam dezent durch den Seiteneingang und konzentrierte sich auf die Abgeordneten.

Klar ist, da waren sich die Sachverständigen samt Flowers einig, dass die HRE nur noch mit staatlicher Hilfe überleben kann. Zu groß ist der Kapitalbedarf des Instituts und das Vertrauen zu sehr erschüttert, als dass private Investoren hier noch etwas retten könnten. Die umstrittene Frage, wie viele Anteile der Staat für die Restrukturierung tatsächlich braucht - 75% oder gar 100% - und ob der Bund die Gruppe um Flowers zum Verkauf zu einem vor dem Steuerzahler vertretbaren Preis bewegen kann, ist dagegen müßig. Die erforderliche Rekapitalisierung, die bis an 10 Mrd. Euro heranreichen dürfte, wird den Bund durch den Verwässerungseffekt ohnehin in die Nähe von 100% bringen.

Viel bedrohlicher als Flowers mit seinem spürbaren Anteil an HRE sind aktuell die übrigen Kleinaktionäre. Während für Flowers derzeit die einzige Chance darin liegt, sein Investment eventuell zu retten, indem er konstruktiv mit dem Bund zusammenwirkt, reicht die Klage eines einzelnen Kleinaktionärs aus, um die HRE-Rettung zu verzögern und zu gefährden. Das Gesetz sieht zwar Erleichterungen bei den aktienrechtlichen Vorgaben für Kapitalmaßnahmen und die nötigen Beschlüsse vor, kann aber das letzte Risiko nicht ausschließen.

Bis Freitag muss der Bundestag über dieses zweite Bankenrettungspaket entscheiden, denn die Zeit drängt. Ungelöst bleiben darin die Fragen einer Bad Bank und des Umgangs mit möglichen weiteren Fällen wie HRE, für die das aktuelle Insolvenzrecht nicht ausreicht. Damit ist der Weg für ein drittes Bankenrettungspaket vorgezeichnet.

Quelle: Börsen-Zeitung (von Angela Wefers)

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