Südwest Presse: Kommentar zu Stammzellforschung
Archivmeldung vom 12.04.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEine Sternstunde der parlamentarischen Debatte erlebte das Hohe Haus, wie sonst bei ethischen Fragen, beim Ringen um das Stammzellgesetz nicht. Immerhin schafften es die Abgeordneten, weitgehend sachlich und fair zu diskutieren. Doch die Eile, mit der Kanzlerin Angela Merkel und Forschungsministerin Annette Schavan das Thema vom Tisch bringen wollten, hat eine ihm angemessene Beratung erschwert.
Vor allem in der Unionsfraktion hat das Wunden aufgerissen, die nicht so rasch verheilen dürften. Das Parlament sollte daraus lernen und sich politisches Taktieren nicht aufzwingen lassen. Gewissensfragen müssen sorgfältig abgewogen werden. Gelingt dies nicht, schwindet auch der notwendige und gebotene Respekt vor der Meinung anderer. In der Sache hat die Beratung natürlich keine neuen Argumente geliefert, vielmehr haben sich die Lager ihrer Standpunkte versichert. Dabei ist deutlich geworden, dass die embryonalen Stammzellforscher für ein Verlegen des Stichtags die schlüssigen Argumente fehlen. Schon im Tierexperiment scheitern Versuche, aus Stammzellen erfolgversprechende Therapien zu entwickeln. Ein Einsatz der aus ihrem ursprünglichen Kontext herausgelösten Zellen für Heilungsversuche am Menschen ist nicht denkbar, solange sie sich mit Raten von 80 und mehr Prozent wie Tumorzellen verhalten. Den Stammzellforschern gehen auch die Zelllinien nicht aus. Sie lassen sich von tierischen Rückständen aus der Nährlösung reinigen. Zudem werden heute 21 Zelllinien feilgeboten, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Für die Grundlagenforschung steht daher ohne Stichtagsänderung ausreichend Zellmaterial zur Verfügung. Aus der Verschiebung des Stichtags jetzt abzuleiten, das Embryonenschutzgesetz werde in absehbarer Zeit ebenfalls fallen, misst der gestrigen Entscheidung jedoch zu viel Gewicht bei. Natürlich drängen interessierte Kreise - und mit ihnen eine wachsende Zahl Abgeordneter - darauf, dass der Gesetzgeber auch die Erlaubnis erteilt, embryonale Stammzellen in Deutschland herzustellen. Ihr Argument, der Gesetzgeber ergehe sich in einer Doppelmoral, weil er Forschung an diesen Zelllinien genehmige, die dafür erforderliche Zerstörung eines Embryos aber dem Ausland überlasse, hat durch die Stichtagsverschiebung nicht an Gewicht gewonnen. Das Grundgesetz räumt der Menschenwürde und dem Lebensrecht eindeutig Vorrang vor der Forschungsfreiheit ein. Dabei gilt nach wie vor, dass menschliches Leben mit dem Verschmelzen von Ei und Samenzelle beginnt und von da an den verfassungsrechtlichen Schutz genießt. An diesen unveräußerlichen Grundsätzen können Abgeordnete nicht rütteln. Natürlich stellt das Stammzellgesetz unter ethischen Gesichtspunkten einen Dammbruch dar. Doch auf diese Gratwanderung hat sich der Bundestag bereits vor sieben Jahren begeben. Daraus zu folgern, dass sich eine Mehrheit findet, die aufgrund dieses Kompromisses auch das Töten von Embryos oder seine Nutzung für andere Zwecke als die künstliche Befruchtung erlaubt, ist nicht erkennbar. Einen wesentlichen Grund dafür liefert die Stammzellforschung selbst. In Ländern wie Großbritannien, die dem Embryonenschutz kaum Bedeutung beimessen, gelingt es nicht, die für Versuche notwendigen menschlichen Eizellen bereitzustellen. Auch der Versuch, sie aus anderen Ländern zu beziehen, ist gescheitert. Frauen ist das gesundheitliche Risiko der Spende auch gegen viel Geld zu hoch. Außerdem wenden sich einst glühende Verfechter von der umstrittenen Forschung ab. Sie klärt biologische Vorgänge auf. Heilungsversprechen kann sie nicht einlösen.
Quelle: Südwest Presse