Weser-Kurier: Über die Aufgaben von Wasserversorgern
Archivmeldung vom 12.11.2016
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Freigeschaltet durch André OttWas darf ein Wasserverband? Als öffentlich-rechtlichem Versorger ist ihm eine wirtschaftliche Tätigkeit auf fachfremdem Gebiet untersagt. Doch es lässt sich trefflich streiten, was zum Aufgabenkatalog gehört. Ein Spielcasino ist sicher ebenso tabu wie eine Tankstelle. Auch eine Bio-Fleischerei klingt im ersten Moment nicht schlüssig. Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband nennt als Grund für den Betrieb schulische Lehrzwecke: Man könne hier sehr schön die Zusammenhänge zwischen Grundwasserschutz und Landwirtschaft aufzeigen.
Das Argument mag man als an den Haaren herbeigezogen bezeichnen. Auf jeden Fall zeigt der Streit, wie dringend eine gesetzliche Klarstellung ist. Dass ein Wasserverband eine Windanlage betreibt, um Energie für die Abwasseraufbereitung nebenan zu gewinnen, sollte erlaubt werden.
Ein Tochterunternehmen, das gewöhnliche gewerbliche Dienstleistungen anbietet und in Konkurrenz zu Privatfirmen tritt, gehört dagegen verboten. Rot-Grün sollte daher mit seiner Gesetzesnovelle nicht nur die Kontrollen für die Wasserverbände verschärfen, sondern auch klare Grenzen für deren Tätigkeitsfelder ziehen.
Quelle: Weser-Kurier (ots) von Peter Mlodoch