Mitteldeutsche Zeitung: zu RAF
Archivmeldung vom 23.04.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittJetzt bekannt gewordene Details aus dem RAF-Umfeld sprechen dafür: Bei der juristischen Aufarbeitung des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 ist das Gericht vermutlich von einer falschen Spur ausgegangen, was den Mordschützen betrifft, ohne dies im Laufe des Verfahrens noch zu korrigieren.
Als
menschliches Versagen von Staatsdienern lässt sich dies nicht zu den
Akten nehmen. Es gibt Hinweise, dass es Verfassungsschutz und
Bundeskriminalamt besser wussten, aber ihr Wissen nicht an die Justiz
weitergaben. Geheimnistuerei statt Wahrheitsfindung. Mit hohem
moralischen Recht stellt Michael Buback die Frage: Wer hat meinen
Vater erschossen? Die quälende Ungewissheit soll endlich ein Ende
haben. Jetzt erfährt er plötzlich, dass Verfassungsschutz und
Bundeskriminalamt ihr Täter-Wissen ihm gegenüber partout nicht
mitteilen wollten. Das ist eiskalte Staatspraxis!
Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung