Westdeutsche Zeitung: Ein Urteil ist gefragt, nicht Vorurteile
Archivmeldung vom 10.07.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Urteil fällen wir jetzt, den Prozess können die Richter dann ja später führen. Diesen Eindruck konnte gewinnen, wer in den vergangenen Monaten verfolgte, was da über den Fall Kachelmann geschrieben und gesendet wurde. Da zeigte man nicht nur die längst berühmt gewordenen Bilder des prominenten Beschuldigten im Hof des Mannheimer Amtsgerichts. Man ließ sogar Psychologen analysieren, ob das Lächeln Jörg Kachelmanns darauf echt oder nur gespielt sei.
Details aus seinem Privatleben wurden ausgebreitet, über die Zahl seiner Geliebten spekuliert. Und ebenso darüber, wie die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat denn nun abgelaufen sein mag. Die Anwälte Kachelmanns reagierten mit Abmahnungen gegen verschiedene Medien und versuchten, mit einer Gegenoffensive die Deutungshoheit zu erringen. Es wurde aus Gutachten zitiert, wonach die Tat so gar nicht abgelaufen sein könne. Ein Teil der Medien machte den Schwenk mit, hielt plötzlich das mögliche Vergewaltigungsopfer für unglaubwürdig. Doch in Wahrheit wussten alle - nichts.
Was seit gestern definitiv feststeht: Es wird zur Hauptverhandlung kommen. Doch auch damit ist noch längst nichts entschieden. Einen "dringenden Tatverdacht" hat die Justiz schon bisher angenommen - sonst säße Kachelmann nicht in Untersuchungshaft. Und einen "hinreichenden Tatverdacht" nimmt nun auch das Gericht an - denn dies ist Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens. Jetzt, wie schon bisher, gilt die Unschuldsvermutung. Und zwar nicht nur für Jörg Kachelmann, sondern sehr wohl auch für jemand anderen: die Frau, die den Fall durch ihre Anzeige ins Rollen gebracht hat und der nicht vorschnell unterstellt werden darf, sie habe jemanden falsch verdächtigt.
Viel wurde darüber räsoniert, was wohl passiere, wenn sich am Ende die Unschuld Kachelmanns erweisen sollte. Dass seine berufliche Existenz dann vernichtet sei. Dass er, weil die Sache unauslöschlich in den Köpfen der Menschen hängen bliebe, auch dann nie mehr seine Späße über Wind und Wetter machen könne. Das wird wohl so sein. Aber: Jeden anderen solcherart Beschuldigten würde ein zu Unrecht geführtes Verfahren nicht minder aus der Bahn werfen.
Quelle: Westdeutsche Zeitung