WAZ: Neues Erbrecht geplant: Mit Grenzen
Archivmeldung vom 17.03.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBeim Erben gibt es zwei Seiten: den, der etwas zu vererben hat, und die, die gerne etwas bekommen wollen. Es ist schön, wenn es dabei halbwegs gerecht zugeht und dabei hilft das Erbrecht.
Es ist nun verständlich, dass der Erblasser gerne selber stärker
bestimmen will, wer was bekommt, und ob einer vielleicht sogar
überhaupt nichts erhält, weil er sich schon immer daneben benommen
hat.
Hier muss es aber weiterhin Grenzen geben, und die will die Reform
der Bundesjustizministerin auch nicht völlig einreißen, zum Beispiel
zugunsten der Ehefrau, die sich nach Jahrzehnten Ehe plötzlich im
Testament von der Geliebten des Ehemannes verdrängt sieht. Nötig ist
eine Anpassung des Erbrechts vor allem deshalb, weil neben die
klassische Familie zunehmend gestückelte Familien treten aus mehreren
Ehen oder Lebensabschnittspartnerschaften.
Sinnvoll ist auch die Besserstellung von Angehörigen, die den
Erblasser über längere Zeit gepflegt haben und dafür oft leer
ausgehen. Noch besser freilich als selbst ein modernes Erbrecht ist
ein Erbvertrag mit allen Beteiligten, der vor Streit schützt.
Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Allgemeine Zeitung