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Pseudo-Hilfen mit Ätsch-Effekt

Archivmeldung vom 31.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Der folgende Standpunkt wurde von Prof. Dr. Martin Schwab geschrieben: "Eine Kosmetikerin bekommt im ersten Lockdown 9.000 Euro Soforthilfe. Einen großen Teil fordert das Land NRW später zurück. Die Kosmetikerin klagt und bekommt in beiden Instanzen Recht. Vorerst. Denn das dicke Ende könnte erst noch kommen. Lädt man das Urteil des OVG Münster vom 17. März 2023 – 4 A 1986/22 von der Datenbank OpenJur herunter, bekommt man ein pdf-Dokument mit 29 eng bedruckten Seiten."

Prof. Dr. Schwab weiter: "Viel Mühe hat man sich in Münster gegeben, um die folgenden rechtlichen Aussagen zu begründen:

Der Empfänger dürfe die Hilfsgelder nicht schon dann behalten, wenn er Lockdown-bedingten Umsatzausfall in entsprechender Höhe nachweisen könne. Das Geld diene nur dazu, einen Liquiditätsengpass oder eine wirtschaftliche Notlage zu überbrücken – die natürlich ihrerseits ebenfalls durch den Lockdown bedingt sein müssten.

Wer die Soforthilfe bis zum 1. April 2020 »gegen 13.30 Uhr« bewilligt bekommen habe, habe das Geld außer für betriebliche Ausgaben auch für seinen Lebensunterhalt verwenden dürfen. Daran habe auch eine spätere Neuformulierung der Förderrichtlinien nichts mehr ändern können. Wer die Bewilligung später erhalten habe, habe demgegenüber für den Lebensunterhalt ALG II beantragen müssen.

Das Land NRW hatte einen Liquiditätsengpass angenommen, soweit die Ausgaben im Förderzeitraum die Einnahmen überstiegen. Die Praxis, jene Hilfen zurückzufordern, die nicht benötigt wurden, um einen so verstandenen Liquiditätsengpass zu überbrücken, sei im Bewilligungsbescheid nicht angelegt gewesen und daher rechtswidrig.

Das Land NRW dürfe aber jetzt einen neuen Anlauf nehmen und von allen Empfängern den Nachweis fordern, wofür genau die Soforthilfen verwendet worden seien. Diese Entscheidung enthält für die Empfänger der Corona-Hilfen zwei gefährliche Fallstricke: ....[weiterlesen]

Quelle: apolut

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