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Westfalenpost: Dunkelfeld

Archivmeldung vom 29.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Jeder Verstorbene muss unverzüglich von einem Arzt untersucht werden, der den Tod, die Todeszeit und die Todesart - natürlich, nicht natürlich - feststellt und im Totenschein dokumentiert. Das aber setzt voraus, dass die zur Leichenschau gerufenen Ärzte einen nicht natürlichen Todesfall auch erkennen.

Nicht nur Rechtsmediziner beklagen, dass Tausende Tötungsdelikte unerkannt bleiben. Nur beim Verdacht, es könne sich um einen gewaltsamen Tod handeln, nehmen Gerichtsmediziner eine Obduktion vor. Nicht immer wird aber die notwendige Sorgfalt angelegt, wenn ein mit der Familie gut bekannter Hausarzt den Totenschein ausstellt. Und welcher Arzt hat ein Interesse daran, einen möglichen Behandlungsfehler als Ursache für den Tod zu attestieren?
Die Justizminister wollen Ärzte zum Leichenschauer fortbilden. So dürfte die Zahl nicht erkannter, unnätürlicher Todesfälle sinken. Nicht erst die jüngsten Fälle von Patiententötungen in Kliniken verlangen eine qualifiziertere Leichenschau. Die Politik kann nicht dulden, dass Verbrechen ungesühnt bleiben, weil sie wegen eines falschen Totenscheins nicht bekannt werden.

Quelle: Pressemitteilung Westfalenpost

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