Westfalenpost: Dunkelfeld
Archivmeldung vom 29.06.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittJeder Verstorbene muss unverzüglich von einem Arzt untersucht werden, der den Tod, die Todeszeit und die Todesart - natürlich, nicht natürlich - feststellt und im Totenschein dokumentiert. Das aber setzt voraus, dass die zur Leichenschau gerufenen Ärzte einen nicht natürlichen Todesfall auch erkennen.
Nicht nur Rechtsmediziner
beklagen, dass Tausende Tötungsdelikte unerkannt bleiben.
Nur beim Verdacht, es könne sich um einen gewaltsamen Tod handeln,
nehmen Gerichtsmediziner eine Obduktion vor. Nicht immer wird aber
die notwendige Sorgfalt angelegt, wenn ein mit der Familie gut
bekannter Hausarzt den Totenschein ausstellt. Und welcher Arzt hat
ein Interesse daran, einen möglichen Behandlungsfehler als Ursache
für den Tod zu attestieren?
Die Justizminister wollen Ärzte zum Leichenschauer fortbilden. So
dürfte die Zahl nicht erkannter, unnätürlicher Todesfälle sinken.
Nicht erst die jüngsten Fälle von Patiententötungen in Kliniken
verlangen eine qualifiziertere Leichenschau. Die Politik kann nicht
dulden, dass Verbrechen ungesühnt bleiben, weil sie wegen eines
falschen Totenscheins nicht bekannt werden.
Quelle: Pressemitteilung Westfalenpost