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Börsen-Zeitung: Sturm im Wasserglas

Archivmeldung vom 30.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Der Bayer-Aufsichtsrat steht geschlossen hinter dem Vorstand." Nach der desaströsen Abstimmungsniederlage in der Hauptversammlung, in der der Vorstand mit einer klaren Mehrheit von über 55% des vertretenen Grundkapitals nicht entlastet wurde, dauerte es gerade einmal zwei Stunden, bevor sich der Aufsichtsrat mit diesem Statement an die Öffentlichkeit wagte.

Zwar wurde zugleich eingestanden, man habe verstanden und nehme das Votum der Anteilseigner "sehr ernst". Ganz offensichtlich geht Bayer aber davon aus, den Sturm damit im Wasserglas halten zu können. Und das wohl nicht ganz zu Unrecht, haben doch eine Reihe von Investoren zu verstehen gegeben, Vorstand und Aufsichtsrat einen Denkzettel verpassen zu wollen, aber keineswegs einen Wechsel an der Konzernspitze anzustreben. Ein neues Management würde das Chaos nur vergrößern, lautet die beinahe ängstlich anmutende Begründung. Doch damit ergibt sich ein Widerspruch: Ein so deutliches Misstrauensvotum, wie es zuvor kein amtierender Vorstand im Dax kassiert hat, steht für die klare Aufforderung eines personellen Neuanfangs.

Sicher, das Kind ist längst in den Brunnen gefallen, die Übernahme von Monsanto lässt sich nicht rückgängig machen. Es rächt sich, dass Bayer es 2016 abgelehnt hatte, sich die Zustimmung der Aktionäre zur größten Übernahme der Firmengeschichte einzuholen.

Genau in diesem Verhalten - wir haben verstanden und machen weiter wie bisher - liegt aber das eigentliche Problem von Bayer. Zu wenig wird auf berechtigte Aktionärsinteressen gehört. Die keineswegs aus der Luft gegriffene Frage, ob die Rechtsrisiken bei der Übernahme von Monsanto unterschätzt wurden, wird mit zwei Gutachten beiseite gewischt. Diese bescheinigen dem Vorstand natürlich, den Sorgfaltspflichten vollumfänglich nachgekommen zu sein.

Einblick in die Gutachten wird aber lieber nicht gewährt. Das schade dem Unternehmen bei der Verteidigung in den Glyphosatklagen, wirbt Bayer um Verständnis. Zugleich aber muss der Vorstand einräumen, dass sich die Zahl der anhängigen Klagen ausgehend von 120 im Herbst 2016, als das Merger Agreement unterzeichnet wurde, bis Juni 2018, als die Übernahme abgeschlossen wurde, bereits auf knapp 8.000 erhöht hatte. Dank der hohen Kartellauflagen wäre es zu diesem Zeitpunkt ein Leichtes gewesen, die Übernahme ohne Gesichtsverlust abzublasen, auch wenn das 2 Mrd. Dollar gekostet hätte. Bayer agiert jedoch lieber nach dem Motto: Wer einen Plan B braucht, hat keinen guten Plan A.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Annette Becker

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