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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Urteil im Tönnies-Prozess

Archivmeldung vom 18.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Fast drei Millionen Euro sind sehr viel Geld, um nicht mehr bis zu zwei Mal die Woche zum Landgericht nach Essen fahren zu müssen. Dabei hatte Tönnies doch groß angekündigt, den Prozess auf jeden Fall bis zum Beweis der Unschuld durchstehen zu wollen. Der Stress muss sehr groß gewesen sein, damit er seine Meinung änderte. Gleichwohl gilt: Mit der Millionen-Zahlung haben die Angeklagten nicht nur den Prozess verkürzt. Die Falschetikettierung von Hackfleisch gilt als nicht nachgewiesen. Schon gar nicht ist dadurch Verbrauchern Schaden entstanden.

Clemens Tönnies, Josef Tillmann und Mitarbeiter gelten als nicht vorbestraft. Was des Volkes Meinung aus der Einigung vorm Essener Landgericht macht, klingt möglicherweise anders. Es ist nicht auszuschließen, dass die hohe Summe am Ende auf viele doch wie ein Schuldeingeständnis wirkt. Deshalb wäre es gut gewesen, Tönnies hätte der Versuchung widerstanden, sich durch die hohe Geldzahlung von dem physischen und psychischen Stress freizukaufen. Doch richtig bewerten kann dies vermutlich nur, wer selbst einmal in einer ähnlichen Situation gesteckt hat.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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