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Die STIKO empfiehlt, aber sie befiehlt nicht!

Archivmeldung vom 26.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith

tweeten mailen kommentieren pdf download Ein Standpunkt von Uwe G. Kranz. Jetzt hat sie es doch getan. Irgendwie. Trotz aller eindringlichen Warnungen, auch von Juristen, die immer lauter auch auf die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für Eltern und „Stichlinge“ hinwiesen. Einziger Trost: Die Empfehlung erreichte nicht das zunächst befürchteten Ausmaß. Die Ständige Impfkommission (STIKO) sprach am 17. November die Impfempfehlung aus, Babys ab sechs Monate und Kleinkinder bis zu vier (4) Jahren dann zu impfen, wenn diese wegen ihrer Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-109-Verlauf hätten. Danach sollen also diese Kinder die „für diese Altersgruppe zugelassenen mRNA-Impfstoffe“ zur „vollständige Grundimmunisierung“ bekommen. Weiter darüber hinausgehen wollte die STIKO nicht, zu dünn war ihr doch das Eis wissenschaftlich gesicherter Daten und juristischer Stabilität. Und selbst diese Beschränkung war noch eine zu viel!

Die STIKO versagt – genau wie die Impfung

Nach Eigendarstellung soll die STIKO „Impfempfehlungen für Deutschland entwickeln und dabei nicht nur deren Nutzen für das geimpfte Individuum, sondern auch für die gesamte Bevölkerung berücksichtigen“. Angeblich orientiere sich die STIKO bei ihren Empfehlungen an den „Kriterien der evidenzbasierten Medizin“, woran schon lange gezweifelt werden darf. Auch eine andere Selbstbeschreibung der STIKO ist weniger glaubhaft: Sie sei ein „unabhängiges Expertengremium“. Wie kann man unabhängig sein, wenn die Geschäftsstelle im Robert-Koch-Institut (RKI, Fachbereich Impfprävention) sitzt, von dort die Arbeit der STIKO koordiniert und ihre Arbeit sogar „aktiv unterstützt“ (z.B. durch systematische Analyse der Fachliteratur)? Zur Erinnerung: Das RKI ist eine dem Bundesgesundheitsministerium (BGM) direkt unterstellte oberste Bundesbehörde. Deshalb wohl spricht die STIKO wohl auch brav und folgsam, d.h. den politischen Vorgaben des Gesundheitsministers entsprechend, immer noch von einer „sicheren Impfung“ und von einer „vollständigen Grundimmunisierung“, obwohl schon längst wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass diese durch die genmodifizierenden Injektionen gar nicht erreichbar ist. Diese „Impfung“ schützt weder den Impfling selbst noch andere vor einer Infektion. Selbst das Versprechen, dass diese genmodulierenden Injektionen wenigstens vor schweren Schäden schützten, haben sich angesichts der Entwicklung der internationalen Fallzahlen als falsch herausgestellt. Staatliche Fake News!...[weiterlesen]


Quelle: apolut von Uwe G. Kranz.

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