Lausitzer Rundschau: zu: Bundesverfassungsgericht bestätigt Sportwettenmonopol
Archivmeldung vom 29.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesverfassungsgericht hat gestern offiziell das staatliche Monopol auf Sportwetten bestätigt. Doch von Monopol kann nicht die Rede sein. Denn neben dem staatlichen Anbieter Oddset gibt es Firmen wie betandwin, die sich noch vor der Wiedervereinigung Lizenzen nach DDR-Recht sichern konnten und mit dem sehr profitablen Sportwettengeschäft Millionen verdienen.
Das Gericht begründete seine
Entscheidung damit, dass durch die Monopolstellung - die keine ist -
die Spielsucht bekämpft und eingedämmt werde. Doch das ist mehr als
scheinheilig. Heutzutage hat jeder die Möglichkeit, im Internet oder
telefonisch Wetten abzugeben, betandwin wirbt unentwegt dafür. Das
Urteil schützt nicht vor Spielsucht, es schützt lediglich vor
Wettbewerb und fairen Quoten. Um der Sucht vorzubeugen sind
umfangreiche Prävention, ein generelles Werbeverbot sowie die
Begrenzung von Einsätzen und Gewinnen nötig.
Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau