Straubinger Tagblatt: Schluss mit falschen Tabus
Archivmeldung vom 02.01.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn Österreich ist ein medizinisches Altersgutachten vorgeschrieben, wenn Zweifel an der Minderjährigkeit bestehen. Unter anderem durch das Röntgen der Handwurzel kann zwar nicht das Geburtsdatum, jedoch sehr präzise festgestellt werden, dass jemand mindestens 18 Jahre alt ist. Hierzulande tun sich die Behörden schwer. Teils abstruse Argumente werden vorgebracht.
Wenn "Leute wie im Zoo" begutachtet würden, habe er "nach meinen Wertvorstellungen Probleme damit", meint etwa Juso-Chef Kevin Kühnert. Doch wer in dieses Land kommt, Schutz, Hilfe und Leistungen vom Staat erwartet, muss akzeptieren, dass seine Angaben überprüft werden.
Quelle: Straubinger Tagblatt (ots)