WAZ: Rechtens, aber ungerecht
Archivmeldung vom 18.08.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittStudenten sollten jetzt zur Ordnung neigen und alle Belege für die Kosten ihres Studiums sorgfältig aufbewahren. Denn das kann sich später einmal in Euro und Cent auszahlen. Miete am Studienort, Ausgaben für Bücher und Studiengebühren sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs steuerlich absetzbar. Der Clou: Die Ausbildungskosten können später geltend gemacht werden, wenn der Hochschulabsolvent einen gut bezahlten Job hat und vom Fiskus richtig zur Kasse gebeten wird.
Inhaltlich geht dieser Richterspruch in Ordnung. Der Aufwand für die Erstausbildung dient dem Beruf und ist damit ein Teil der Werbungskosten. Aber: Wenn die Politik die neuen Löcher durch andere Einnahmen stopfen muss, kommen alle Bürger für diese Ausfälle auf. Genau dies wäre aber nicht gerecht, denn der Staat subventioniert das Bildungssystem. Je länger jemand darin verweilt, desto mehr gibt die Allgemeinheit für ihn aus. Insofern ist ein neues Steuergeschenk fehl am Platze. Da ist die Phantasie der Ministerialbeamten gefragt. Sie müssen die Masse der Arbeitnehmer davor bewahren, für die Ausbildung der späteren Gutverdiener zahlen zu müssen.
Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)