Beispielloser Griff nach der Macht: „Tagsüber gängeln, nachtsüber einsperren“: Kritik an ‚Muttis‘ Corona-Diktatur
Archivmeldung vom 20.04.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie von der Merkel-Regierung geplanten Ergänzungen zum bestehenden Infektionsschutzgesetz in Deutschland sollen morgen Mittwoch beschlossen werden. Die Konzentration der Macht, weg von den Ländern, hin zur „Zentralregierung“ bereitet manchen Sorgen. Von einem Ermächtigungsgesetz war schon im Herbst die Rede. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis auf Berichte von Wirtschaftsexperten und Rechtsexperten.
Weiter berichtet das Magazin: "Bereits bei seiner Einführung im Herbst des Vorjahres war das Infektionsschutzgesetz heftig kritisiert worden (Wochenblick berichtete). Von einer Entmachtung der Länder wurde gesprochen, vom Ende des Föderalismus in Deutschland und von einer nie dagewesenen Machtfülle für Kanzlerin Merkel. Die Kompetenzen für das Verhängen unliebsamer Corona-Maßnahmen sollen von den Ländern in die Hand der Kanzlerin wandern. Schon ab einem Inzidenzwert von 100 könnte die Rauten-Kanzlerin die sogenannte „Notbremse“ in Form drakonischer Ausgangssperren über ganz Deutschland verhängen.
Bürger aus Misstrauen gängeln und einsperren
„Sie misstrauen den Bürgern, deswegen wollen Sie sie tagsüber gängeln und nachtsüber einsperren“, sagte Alice Weidel (AfD) im Bundestag in Richtung Angela Merkel. „Dieser Rückfall in den autoritären Geist geht vom Kanzleramt aus und von Ihnen, Frau Bundeskanzlerin“, fuhr Weidel fort. Die Ergänzung diene der Entmachtung der Amts- und Verwaltungsgerichte, da diese im vergangenen Jahr einige der Maßnahmen gekippt hatten, meinte Weidel. Die AfD lehne diese Ergänzung ab, schloss Weidel ihre Rede.
Hier die ganze Brandrede von Alice Weidel im Bundestag vom 16. April:
Entmachtung der Amts- und Verwaltungsgerichte
Diese Veränderung der rechtlichen Situation stößt aber auch Rechtsexperten sauer auf. So meinte der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann in einem Interview für Phoenix, dass die Beschränkungen (wie z.B. ein Lockdown) nun über ein Gesetz angeordnet würden und damit die Möglichkeit wegfiele, bei einem Gericht dagegen zu klagen. Sensationsurteile wie in Weimar wären dann also unmöglich. Nur beim Verfassungsgericht wäre ein Einspruch gegen ein derartiges Bundesgesetz einzubringen und das wäre bisher sehr still gewesen, so der Experte.
Angst vor Corona-Diktatur
Auch Wirtschaftsexperte und CDU-Mitglied Max Otte äußerte sich sehr besorgt in einem Tweet dazu: Hier der komplette Gesetzestext zur neuerlichen Novellierung des InfSchG. Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein. https://t.co/WElOPvsEWp — Max Otte (@maxotte_says) April 11, 2021
Von Seiten der Bevölkerung gibt es ebenfalls breiten Widerstand in Form von Protesten gegen die Errichtung der Corona-Diktatur, wie z.B. hier in einem Video aus Berlin zu sehen ist. Ob die kritischen Stimmen dieses Mal Gehör finden, wird sich bei der Abstimmung über die Ergänzung morgen zeigen.
Quelle: Wochenblick