ExtremNews: zu Katalonien und einer Unabhängigkeit nach Gesetz
Archivmeldung vom 20.10.2017
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Freigeschaltet durch André OttDie spanische Zentralregierung gibt nicht auf und ignoriert wiederholt alle Verhandlungsaufnahmen von seiten der katalonischen Regeriung. Die Regierung des Königreich Spaniens steuert somit bewußt frontal in Richtung eines Bürgerkriegs.
Zwar stützt sich die Zentralregierung Spaniens auf die Verfassung. Und ja diese verbietet Abspaltungen vom großen Nationalstaat. Jedoch gilt höherrangiges Völkerrecht und auch das europäisch verankerte Subsidaritätsprinzip. Das Subsidaritätsprinzip, auch bekannt als Hilfsprinzip, ist in der Europäischen Union verpflichtend verankert. Dieses Prinzip funktioniert nach oben und unten. Wenn eine Soziale Einheit, dies kann ein Mensch, eine Familie, eine Stadt oder eine Region sein, Aufgaben nicht selbst erledigen möchte, kann sie die nächsthöhere Einheit anrufen und diese muss die Aufgabe übernehmen. Natürlich zu deren Bedingungen. Umgekehrt muss jede größere Einheit, beispielsweise das spanische Königreich, zurücktreten, wenn eine kleinere Einheit, Katalonien, sich dazu entscheidet Hoheitliche Aufgaben selbst zu übernehmen.
Auch wenn das scheinbar unabhängige Bundesverfassungsgericht in einen Urteil kurz entscheiden hat, dass in Deutschland kein Bundesland austreten kann, so sehen Rechtsexperten die Angelegenheit doch nicht so eindeutig geklärt. Seitens des Gerichts hieß es: „In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassunggebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht ,Herren des Grundgesetzes‘. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“
Das in der Begründung enthaltene Zitat „Herren des Grundgesetzes“ stammt aus einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von 1991, das Huber 2011 im Bayerischen Landtag in seiner Festrede zum fünfundsechzigsten Geburtstag der Bayerischen Verfassung als „gelassen“ rühmte. Nach der Wiedervereinigung hatte die Bayernpartei die Feststellung begehrt, dass das Grundgesetz seinen Zweck als provisorische Verfassung erfüllt und dadurch Bayern die Eigenstaatlichkeit wiedererlangt habe. Der Verfassungsgerichtshof befand jedoch, dass Bayern auch 1949 kein eigener Staat gewesen sei. Es ist demnach dem Bund auch nicht beigetreten und kann schon deshalb nicht austreten.
Doch was wäre wenn der Großteil der Bevölkerung dies massiv fordert?
In Deutschland meinen nämlich nachwievor Rechtsexperten, dass ein "Austritt" doch bereits im Grundgesetz zusätzlich festgelegt wurde. Wenn beispielsweise die Bayern oder Baden-Württemberger sich unabhängig machen wollen, ist das Prozedere vorgegeben. Wobei aus alter Zeit natürlich auch hier die Zentralregierung der BRD auch auf eine Eskalation und militärische Besetzung des jeweiligen Bundeslandes ankommen lassen könnte.
In jedem Fall wird es in Spanien, besonders in Katalonien, spannend werden. Denn wie es scheint, könnten dort noch immer die gleichen undemokratischen Sitten herrschen wie im Mittelalter. Wohin ein Eskalationskurs führen mag, kann sich der geneigte Leser gut vorstellen. Wenn eine Wahl nicht im Sinne einer zentralistischen Machtelite ausgeht, dann ist oftmals die "Exekutive" angesagt. Polizei und Militär gegen Menschen, die Ihren unbedingt und gesetzlich gelenkten freien Willen zum Ausdruck bringen wollen. Sollte es das Königreich Spanien auf einen Bürgerkrieg ankommen lassen wollen, dürfte schon jetzt klar sein, dass über kurz oder lang, die Zentralregierung ihn verlieren wird.
Eine Situation wie zum Beispiel im Kosovo oder auch in der Ukraine kann keine Regierung wollen, da sollte ein Gespräch doch immer die bessere Lösung sein. Außerdem sollte kein Politiker vergessen, dass er der Vertreter der Bürger ist und in deren Interesse handeln sollte sowie deren Willen vertritt und nicht die Marionette irgendwelcher Gruppierungen oder Lobbygruppen.
Quelle: ExtremNews von André Ott