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Neue Westfälische (Bielefeld): Zinsforderung des Finanzamts rechtmäßig - Gerecht ist anders

Archivmeldung vom 28.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Finanzgerichtsbarkeit immer dann vor steuerzahlerfreundlichen Entscheidungen zurückschreckt, wenn es um viel Geld für den Staat geht. So war es schon beim Streit um die lächerlich geringe Pendlerpauschale und so ist es jetzt bei den gesetzlichen Zinsen.

Während alle Welt beklagt, dass Zinsen so gut wie nicht mehr existierten und Sparer, Rentenfonds und Stiftungen in Probleme geraten, halten die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) einen gesetzlichen Zins von sechs Prozent für eine "realitätsgerechte Abbildung" des Zinsgeschehens im Lande. Bei der Beurteilung, ob sechs Prozent Zinsen aus dem Rahmen fallen, orientiert sich der BFH erstaunlicherweise als Obergrenze an den Wucher-Überziehungszinsen der Banken aus dem Jahr 2014, die bis zu 14,7 Prozent reichten (und drastisch reduziert wurden). Fazit: So lange der Staat nicht unverschämter ist als die unverschämtesten Banken, ist alles gut.

Zugegeben: Das Finanzamt zahlt auch Erstattungszinsen in gleicher Höhe. Die sind aber zu versteuern. Übrigens hat es das Finanzamt in der Hand, nach eigenem Gusto Zinsen in beliebiger Höhe zu produzieren, indem es Steuererklärungen jahrelang liegen lässt. Es komme nicht auf die Ursachen einer späten oder verzögerten Steuerfestsetzung an, urteilte der BFH. Gerecht ist anders. Wie sagte der Richter, der das Urteil gefällt hat: Ein "Störgefühl", "Ärgerlichkeit" oder "Bauchweh" seien zu wenig, um Änderungen zu begründen. Für das Gerechtigkeitsgefühl gilt dies wohl auch.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots) von Ralf Müller

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