Neue OZ: Kommentar zu Bundeswehr
Archivmeldung vom 20.05.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Fall ist tragisch. Ein Soldat muss während eines gefährlichen Auslandseinsatzes in Bruchteilen von Sekunden entscheiden, ob er zum Schutz seines eigenen Lebens und des seiner Kameraden schießen soll. Im Nachhinein steht fest: Er hätte besser nicht geschossen.
Die schreckliche Bilanz seines Irrtums sind eine tote Frau und zwei tote Kinder. Der Soldat dürfte sein Leben lang darüber grübeln, ob er sich damit in irgendeiner Weise schuldig gemacht hat oder nicht. In politischer, militärischer und juristischer Hinsicht muss die Antwort klar lauten: nein. Eine Gesellschaft, die Soldaten am Hindukusch in den Kriegseinsatz schickt, sollte wissen, dass es hier um Leben und Tod geht. Entsprechend groß muss der Schutz vor Strafverfolgung sein, wenn es bei einem legalen Einsatz zu Opfern kommt.
Ein Soldat braucht das Vertrauen seiner Vorgesetzten und seiner Regierung. Im schlimmsten Fall muss er auch einen Fehler machen dürfen. Ohne eine solche Gewissheit sollte die Truppe besser gleich zu Hause bleiben. Denn sie wäre aus übertriebener Angst vor der heimischen Justiz gelähmt und damit kampfunfähig. Das A und O bleibt eine gute Vorbereitung auf die Einsätze. Dazu gehört - wie bei der Bundeswehr üblich - auch eine gründliche Ausbildung in Rechtsfragen. Der Rest ist Schicksal.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung