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Lausitzer Rundschau: Neues Stasi-Dokument zur DDR-Grenze

Archivmeldung vom 13.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Suche nach dem letzten Beweis für das mörderische Grenzregime der DDR hat etwas Beängstigendes. Braucht Deutschland tatsächlich schwarz auf weiß, als gerichtsverwertbares Dokument einen Befehl der SED-Führung, der jeden Flüchtling zum Abschuss freigab? Glaubt denn irgendjemand, an den Grenzen der DDR wäre fortdauernd gegen den Willen des Politbüros geschossen worden?

Kennen wir nicht die Namen derer, die zumeist in jungem Alter erschossen wurden, als seien sie höchst gefährliche Kriminelle? Wer einen Flüchtenden zur Strecke brachte, bekam eine Belohnung. Wer danebenschoss, musste mit Bestrafung rechnen. Darüber haben inzwischen auch viele ehemalige Grenzsoldaten berichtet. Für die war das jetzt aufgefundene Schriftstück auch gar nicht gedacht. Es stammt aus Stasi-Einheiten, die in ihrem mörderischen Elan Vorbild sein sollten für die keinesfalls immer skrupellosen Grenzer. Die jetzt gefundene Akte zeigt, dass das Regime selbst dem Teil der eigenen Jugend nicht traute, den sie für den Einsatz an der Grenze mit Bedacht ausgewählt hatte. Was wir tatsächlich brauchen, ist eine Debatte darüber, was die SED-Herrschaft über das mörderische Grenzregime hinaus und fortdauernd angerichtet hat. Auch über die seelischen Verletzungen derer, die weg wollten, aber nicht konnten. Geredet werden muss über dieses absurde Leben der Eingesperrten mitten im Alltag einer scheinbar ganz normalen Republik. Wer all das Leid vergessen machen will, der sperrt erneut ein. Vor allem muss mit denen gestritten werden, die bis heute einen Staat verteidigen, der nur Unterordnung oder Verrat kannte. So gnadenlos, wie das Regime war, so konsequent hat es auch den Widerspruch all derer verdient, die die Freiheit für ein Grundrecht des Menschen halten.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau

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