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Lausitzer Rundschau: Tricksen und mauscheln

Archivmeldung vom 25.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es ist schon merkwürdig: Da schwört das Bundesarbeitsministerium Stein und Bein, bei der künftigen Höhe der Hartz-IV-Regelsätze noch schwer am Rechnen zu sein. Und parallel dazu tauchen nicht wirklich dementierte Informationen auf, wonach die Kanzlerin mit den Landesfürsten der Union verabredet hat, dass die Erhöhung deutlich unter 20 Euro liegen soll. Ja, was denn nun?

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vor acht Monaten nicht den geltenden Zahlbetrag an die Bedürftigen bemängelt, wohl aber die Art und Weise seines Zustandekommens. Um der Willkür Einhalt zu gebieten, pochte das Gericht auf transparente und nachvollziehbare Berechnungen ihres Existenzminimums. Der jüngste regierungspolitische Eiertanz lässt leider Gegenteiliges vermuten - es scheint auch künftig getrickst und gemauschelt zu werden. Das zeigt sich auch an der zum Teil seltsamen Diskussion, was alles in den "Warenkorb" für Hartz-IV-Empfänger gehört und was nicht. Sicher hat die Regierung hier einen Ermessensspielraum. Wer aber ernsthaft der Meinung ist, diese Gruppe solle auf Bier und Zigaretten verzichten, der müsste mit gleicher Vehemenz den ausschließlichen Verzehr von (teurer) Biokost für Hartz-IV-Betroffene einfordern - was garantiert höhere Regelsätze zur Folge hätte. Spätestens am Montag will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen das Geheimnis über den Umfang der künftigen Transferzahlungen lüften. Hoffentlich hat sie dafür eine plausible Begründung. Ansonsten landet ihr Paragrafenwerk dort, wo schon das geltende Gesetz keine Gnade fand - in Karlsruhe.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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