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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Unisex-Tarifen bei Versicherungen

Archivmeldung vom 02.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Man muss nicht alles verstehen, was die EU-Justiz entscheidet. Zuletzt untersagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte deutschen Richtern, Straftäter nachträglich in Sicherungsverwahrung zu schicken. Nun verbietet der Europäische Gerichtshof Versicherungen, zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden - ein schwerer Eingriff in die unternehmerische Freiheit.

Denn natürlich müssen Versicherer die Gestaltung einer Police vom Risiko abhängig machen dürfen. Die Feuerversicherung eines reetgedeckten Hauses ist zwangsläufig teurer als die eines Hauses mit Ziegeldach. Und Pferdebesitzer zahlen mehr für die Haftpflicht als Hundehalter. Niemand würde aber deshalb von einer Diskriminierung der Pferdehalter sprechen. Die ganze Tragweite des Luxemburger Urteils ist noch gar nicht absehbar. Klar ist aber: Verlierer sind, je nach Versicherung, Männer und Frauen.

Quelle: Westfalen-Blatt

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