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Mitteldeutsche Zeitung: zu Böhmermann

Archivmeldung vom 17.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Es ging um mehr als eine Satire-Sendung und ihren Moderator. Das Verfahren drehte sich eben auch um die Unterschiede zwischen Ländern wie Deutschland und der Türkei, den Wert frei geäußerter Meinungen und das Einräumen von Fehlern durch Regierende. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass Erdogan zwar mit seiner Klage gegen Böhmermann wegen Majestätsbeleidigung gescheitert ist.

Teile des "Corpus Delicti" bleiben aber vorerst nach einem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts als "ehrverletzende" Verse verboten. Jan Böhmermann ist noch nicht am Ende.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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