Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Anklage gegen Jörg Tauss
Archivmeldung vom 22.07.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittOb sich der Kinderporno-Verdacht gegen den Politiker Jörg Tauss in einer möglichen Hauptverhandlung erhärtet und ob das Gericht aufgrund der Beweislage zu einer Verurteilung des Bundestagsabgeordneten kommt, steht hier nicht zur Debatte, da bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung gilt.
Das Vorgehen der Karlsruher Staatsanwaltschaft im Fall Tauss darf man jedoch getrost befremdlich nennen. Ohne dem Betroffenen zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben und entlastende Beweisanträge stellen zu können, wird hier bereits vom Staatsanwalt eine Anklageerhebung angekündigt. Grundsätzlich achten Staatsanwaltschaften sonst sehr genau darauf, dass Betroffene von einer Anklage nicht aus den Medien erfahren. Es spricht für sich, dass sich die Karlsruher Generalstaatsanwältin aufgerufen fühlte, das Vorgehen von Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring öffentlich zu kritisieren. Solange Tauss' Verteidiger Akteneinsicht habe und die Immunität noch nicht aufgehoben sei, sei Zurückhaltung geboten, betonte sie. Eine solche Belehrung ist eine Ohrfeige für Rehring.
Quelle: Westfalen-Blatt