Südwest Presse: Kommentar zu Erbschaftsteuer
Archivmeldung vom 07.06.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNicht nur die Mittelständler, sondern auch die Superreichen im Land können die Champagnerflaschen köpfen: Als trauernde Erben müssen sie künftig keine Erbschaftsteuer zahlen, solange es um Unternehmensbeteiligungen geht und sie diese mindestens zehn Jahre lang behalten. Es gibt keinerlei Obergrenze. Vom Bargeld auf der Bank, der Familienvilla oder kleineren Aktienpaketen dagegen bekommt der Staat auch künftig ein Stück ab.
Die Unterscheidung ist reichlich willkürlich, und es lässt sich
fröhlich spekulieren, ob sie einer Überprüfung durch das
Bundesverfassungsgericht stand hält. Denn warum soll es edler sein,
eine Firma zu erben als Bargeld? Schließlich sind im Prinzip alle
gleich, auch Erben. Es kommt immer darauf an, was man daraus macht.
Umso unverständlicher ist der Widerstand der Union gegen die
Verknüpfung des Steuervorteils mit dem Erhalt der Arbeitsplätze. Nur
unter dieser Bedingung gerät das soziale Gefüge nicht völlig aus dem
Lot. Die meisten Wähler der Union werden nicht verstehen, warum
ausgerechnet sie dagegen so heftig kämpft. Ist doch die
Erbschaftsteuer als einzige Substanzabgabe von großen Vermögen übrig
geblieben, nachdem die Vermögensteuer schon seit Jahren nicht mehr
erhoben wird. Spätestens beim nächsten großen Erbfall ist die
Diskussion abzusehen, ob die völlige Steuerfreiheit wirklich gerecht
ist.
Quelle: Pressemitteilung Südwest Presse