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Südwest Presse: Kommentar zu Erbschaftsteuer

Archivmeldung vom 07.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nicht nur die Mittelständler, sondern auch die Superreichen im Land können die Champagnerflaschen köpfen: Als trauernde Erben müssen sie künftig keine Erbschaftsteuer zahlen, solange es um Unternehmensbeteiligungen geht und sie diese mindestens zehn Jahre lang behalten. Es gibt keinerlei Obergrenze. Vom Bargeld auf der Bank, der Familienvilla oder kleineren Aktienpaketen dagegen bekommt der Staat auch künftig ein Stück ab.

Die Unterscheidung ist reichlich willkürlich, und es lässt sich fröhlich spekulieren, ob sie einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand hält. Denn warum soll es edler sein, eine Firma zu erben als Bargeld? Schließlich sind im Prinzip alle gleich, auch Erben. Es kommt immer darauf an, was man daraus macht. Umso unverständlicher ist der Widerstand der Union gegen die Verknüpfung des Steuervorteils mit dem Erhalt der Arbeitsplätze. Nur unter dieser Bedingung gerät das soziale Gefüge nicht völlig aus dem Lot. Die meisten Wähler der Union werden nicht verstehen, warum ausgerechnet sie dagegen so heftig kämpft. Ist doch die Erbschaftsteuer als einzige Substanzabgabe von großen Vermögen übrig geblieben, nachdem die Vermögensteuer schon seit Jahren nicht mehr erhoben wird. Spätestens beim nächsten großen Erbfall ist die Diskussion abzusehen, ob die völlige Steuerfreiheit wirklich gerecht ist.

Quelle: Pressemitteilung Südwest Presse

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