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Standpunkte: Leopoldina-Gutachten. Das angekündigte Opfer

Archivmeldung vom 18.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Der Merkelsche Propagandaapparat funktioniert noch. Nachdem sie im März von der bayrischen Staatsregierung wider Willen zum Handeln gezwungen wurde, hat die Berliner Politdarstellertruppe nun zum Gegenschlag ausgeholt und dem Volk die Seele massiert, um unauffällig auf die Opferung größerer Personengruppen vorzubereiten.

Der erste Teil des Schachzugs war das sogenannte 'Leopoldina'-Gutachten (1). Angeblich eine seit 1652 bestehende Nationalakademie der Wissenschaften, von der seltsamerweise die Meisten nie gehört haben dürften. Nun, kein Wunder; es handelt sich um einen Verein, dem die Ministerin Schavan vor einigen Jahren den Titel Nationalakademie verlieh, und der, um diesen Titel zu rechtfertigen, ein wenig öffentliche Mittel erhält. Die dürften aber nur einen Bruchteil der tatsächlichen Finanzierung ausmachen; die größeren Brocken stammen wahrscheinlich von den üblichen Verdächtigen, wie Bertelsmann, Bosch oder gar Soros, vermittelt über den zweiten Verein, den Freundeskreis der Leopoldina.

Dessen Webseite (2) pünktlich zur Veröffentlichung dieses Gutachtens im digitalen Nirwana entschwunden ist...Aufgefallen ist diese 'Nationalakademie' bisher nur durch ein anderes Gutachten, in dem sie die Schließung hunderter Kliniken empfahl (3), ganz auf der Linie einer ähnlichen Studie (4) von Bertelsmann. Man kann sie also getrost, trotz des pompösen Titels, in die Reihe der neoliberalen Denkfabriken stellen, die willig die Untermalung zur Durchsetzung von Kapitalinteressen liefern. Entsprechend liest sich auch das Gutachten, dessen Bösartigkeit vor allem an einer Stelle deutlich wird: „Die in der Krise getroffenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen müssen sobald wie möglich zugunsten eines nachhaltigen Wirtschaftens im Rahmen einer freiheitlichen Marktordnung rückgeführt oder angepasst werden. Dazu gehören der Rückzug des Staates aus Unternehmen, sofern krisenbedingt Beteiligungen stattfanden, und der Abbau der Staatsverschuldung. An der Schuldenbremse ist im Rahmen ihres derzeit geltenden Regelwerkes festzuhalten.“

An der Schuldenbremse ist festzuhalten – das muss man für Normalsterbliche erst übersetzen. Das heisst, dass auf die Belastungen, die im Moment etwa das noch vorhandene Resthandwerk ebenso wie die Kommunen treffen, keine Belebung durch Investitionsprogramme folgen wird, weil dank aufrechterhaltener Schuldenbremse dafür kein Geld da ist. Dabei müsste man, um die lokalen kleineren Strukturen zu erhalten, nicht nur die Schuldenbremse aussetzen, sondern gleichzeitig die Vergaberichtlinien, die europaweite Ausschreibungen vorgeben – es wäre nötig, dass jede Kommune die vor Ort vorhandenen Handwerksbetriebe und kleinen Unternehmen stützen kann; anders als lokal kann das nämlich gar nicht funktionieren. Da aber auch die Steuereinnahmen der Kommunen einbrechen (5), die ohnehin schon oft am Rande der Pleite standen, ist ohne Schuldenaufnahme oder Zuweisung von Landes- oder Bundesmitteln da gar nichts möglich...weiterlesen hier.


Quelle: KenFM von Dagmar Henn

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