Hintergründe zum Wahlausschluss von Marine Le Pen - Erst Rumänien, nun Frankreich
Norbert Häring schrieb den folgenden Kommentar: "Erst hat das rumänische Verfassungsgericht einen rechten Präsidentschaftskandidaten mit guten Siegeschancen von der Wahl ausgeschlossen, nun tut das französische dasselbe. Die Personalie des Vorsitzenden ist dabei besonders interessant und anrüchig. Am 28. März urteilte der französische Verfassungsrat im Fall eines Lokalpolitikers, dass es verfassungsmäßig ist, einem verurteilten Politiker sofort nach einem ersten Urteil die Wählbarkeit für politische Ämter zu entziehen und nicht erst nach Erschöpfung des Rechtswegs und Rechtskräftigkeit des Urteils."
Häring weiter: "Drei Tage später, am 31. März, verhängte ein Pariser Gericht diese Strafe gegen die aussichtsreiche Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen, weil sie der Veruntreuung von Geldern des EU-Parlaments für schuldig befunden wurde. Das ist ein Vergehen, das in Brüssel geradezu grassiert. Die Verfassungsmäßigkeit des bisher unüblichen sofortigen Vollzugs dieser Strafe, die Le Pen von den Präsidentschaftswahlen 2027 ausschließt, war also vom Verfassungsrat schon vorab festgestellt...[weiterlesen]
Quelle: apolut von Norbert Häring