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Schwäbische Zeitung: Wort halten - Kommentar zur Reform des Landtagswahlrechts

Archivmeldung vom 24.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Der Streit um die Reform des Landtagswahlrechts ist ein klares Beispiel für den Vorwurf an Politiker, dass sie mitunter Versprechen nicht einhalten. Bereits in der vorherigen Legislaturperiode hatten Grüne und SPD im Koalitionsvertrag festgeschrieben, das Wahlrecht "geschlechtergerecht" ausgestalten zu können, wie es hieß. Passiert ist nichts.

Die Zeichen stehen auch diesmal nicht auf Änderung. Nicht nur, aber vor allem verantwortlich ist dafür die CDU. Fünf ihrer Vertreter, davon zwei aus der Fraktion, haben den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Damit haben sie sich verpflichtet, ein Personalisiertes Verhältniswahlrecht mit geschlossener Liste einzuführen. Doch auch FDP und SPD im Landtag müssen Wort halten und die Reform unterstützend begleiten. Sie hatten im Programm zur Landtagswahl ebenfalls eine Änderung angekündigt.

Bleibt alles beim Alten, schadet das der politischen Glaubwürdigkeit der Reformgegner massiv. Es würde zudem die grün-schwarze Koalition auf Dauer belasten. Bricht die CDU den Koalitionsvertrag, werden sich auch die Grünen nicht mehr an das Werk gebunden fühlen.

Quelle: Schwäbische Zeitung (ots)

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