Querdenken: Offener Brief an die Mitarbeiter der deutschen Presse
Archivmeldung vom 27.03.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo Babić31 Querdenken Initiativen schrieben den nachfolgenden offenen Brief an die Mitarbeiter der deutschen Presse. Der offene Brief wird ungekürzt und im Original veröffentlicht.
Die 31 Querdenken Initiativen schreiben wie folgt: "Stellungnahme zu den bundesweiten Demonstrationen vom 13.03.2021 der Bürgerinitiative „Es reicht!“.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die bundesweit aktive Bürgerinitiative Querdenken, sind einiges durch Sie gewöhnt:
Da wird Ihrerseits oftmals einfach schriftlich drauflosverdächtigt und mit unhaltbaren Vorwürfen überzogen, sodass sich die Balken biegen. Da werden Verdachtsberichte veröffentlicht, ohne uns zuvor angehört zu haben. Da werden viele wesentliche Fakten einfach weggelassen, oder gerne auch mal verdreht, oder einfach eine einzelne Ausnahmen-Szene aus einer Demonstration aus dem Zusammenhang gerissen. Da wird ein diskriminierendes, verzerrtes
und irreführendes Bild geschaffen. Ihre Vorverurteilungen, Verleumdungen, Diffamierungen, Verdächtigungen und Stigmatisierungen sind uns durch viele unwahre Berichterstattungen bekannt. Wir haben Sie immer wieder höflichst an den Pressekodex erinnert und an Ihre Pflicht, Ihre unwahre Tatsachenbehauptungen zu berichtigen und uns vorher anzuhören. Sie haben Ihre Strategie, uns zu ignorieren aber zugleich über uns zu berichten, weiterverfolgt.
Sie schreiben, nebenbei bemerkt, über eine große Masse der breiten Bevölkerung und über unbescholtener Bürger. Ein schillerndes Ereignis Ihres Presseversagens war z.B. der aogenannte „Reichstagssturm“ vom 29.08.2020, der uns als vermeintliche Akteure ungeprüft und wahrheitswidrig angelastet wurde. Obwohl wir uns am 29.08.2020 mit unserer Demonstration auf der „Straße des 17. Juni“ an der Siegelsäule befanden und diese Demonstration am Reichstag gerade eben nicht organisiert oder angemeldet hatten und damit rein gar nichts zu tun hatten, schien Sie das überhaupt nicht zu interessieren. Stattdessen warfen Sie „Querdenken“ mit „Reichstagssturm“ desselben Tages in einen Topf und machten daraus ihre eigene Verschwörung. Kaum jemand Ihrer Zunft hat dabei hinterfragt, wer die Demonstration am Reichstag an jenem Tage angemeldet hatte und warum gerade diese Demo am Reichstag von der Berliner Regierung nicht ebenfalls versucht wurde zu verbieten? Beinahe alle Medien haben stattdessen nachgeplappert, was ein öffentlich-rechtlicher Sender in diesen Tagen einfach losgetreten hatte?
Einer Ihrer Lieblingsframings scheint dabei: Alle, die gegen die Politik der Regierung bezüglich der Corona-Maßnahmen sind, seien automatisch „Nazis“, „Reichsbürger“, „Extremisten“, „Verschwörungstheoretiker“, „Coronaleugner“ und „Schwurbler“. Sie haben einfach kritiklos die Aussagen von Politikern übernommen, ohne zu hinterfragen, ob es sich hier schlichtweg um ungerechtfertigte Hetze handeln könnte und dabei politisch und ideologisch gefärbte Berichterstattung offenbart. Man nennt dies auch Verdachtsberichterstattung, ohne die Verdächtigen jemals angehört zu haben.
Dass Sie sich diesem politischen Vorwurf anschließen, war ganz im Sinne des Berliner Innensenators Geisel, der unsere Demonstration an der Siegelsäule am 29.08.2020 zu verbieten versuchte und genau diese Diffamierungen aus seinem Amtsmund zuvor hasserfüllt (Wir erinnern an sein Zitat: „Auch Arschlöcher haben Grundrechte“) in die Medien hinhauchte. Sie haben diese Vorwürfe und Verdächtigungen gegenüber einer großen Bürgerbewegung sinngemäß ungeprüft übernommen und uns zu diesen Vorwürfen nicht angehört.
Zu Herrn Geisels Ehrenrettung kam der „Reichstagssturm“ vom 29.08.2020 am Tage unserer Demonstration und nach dem Scheitern vor Gericht wie gerufen und genau dazwischen und Sie, als die Meisten der deutschen Presse, gaben sich mit dem Versagen von 4 Polizisten zufrieden, die in Videos sogar noch sichtbar einen Zaun zur Seite geschoben hatten (was YouTube mittlerweile natürlich gelöscht hat), um Demonstranten direkt vor den Reichstag zu lassen:
https://reitschuster.de/post/der-erfundene-reichstags-sturm-hier-die-wahregeschichte/
Offenbar hat sich kaum ein Journalist mit der Inszenierung dieser Aktion beschäftigt. Wir waren jedenfalls nicht daran beteiligt. Anstatt einer Forderung gegenüber dem Innenminister Ihrerseits wegen der Diskriminierung von Bürgern zurückzutreten, kam scheinbar keiner der Redaktionen auf die Idee bei der Polizei nachzufragen, wer diese fragliche Demonstration am Reichstag organisiert und angemeldet hatte und vor allem: Warum Herr Geisel diese dort geplante Demonstration nicht, ebenso wie die unsrige, hatte verbieten lassen wollen, wo doch sensationspassend gerade dort die Reichsflaggen zu sehen waren, die zu seinem Framing und seinem Grund seines beabsichtigten Demonstrationsverbotes wie die Faust aufs Auge passten? Sie stellen Politikern und Bürgern wenig Fragen, obwohl es ihre Aufgabe ist, so müssen wir feststellen. Vielmehr wirken Sie auf uns, die wir dieses Schauspiel seit mehr als einem Jahr beobachten, nicht wie Journalisten, die selbstständig agieren, sondern wie Schreiberlinge, die einfach 1 zu 1 wiedergeben, was Ihnen die Politiker mitteilen – ohne dies kritisch zu hinterfragen.
Seither gleicht auch Ihre Sprache und Sicht der Dinge die des Innenministers Geisel, gleich einem hasserfüllten Wording mit dem unaromatischen Duft eines Tik-Syndroms, man nennt es auch Framing oder Gaslighting, bei dem es hauptsächlich darum geht kritische Bürger in Gruppen zu ächten, zu diffamieren und zu diskreditieren, ohne sie angehört zu haben. Das hatten wir in der dunklen Ära der deutschen Geschichte schon öfter, z.B. bei den guten alten Stasimethoden der „Formen der Zersetzung“:
https://www.bstu.de/assets/bstu/de/Downloads/schulausstellung_vertiefung-zum-poster_die-methoden-der-stasi.pdf
Herr Geisel, ehemals SED-Mitglied, wird möglicherweise damit Erfahrung haben, aber dass die Medien dies so kritiklos und unhinterfragt übernommen haben, das hatte uns alle dann doch ein wenig enttäuscht. Ein halbes Jahr nach dem Reichtstagssturm ist jedenfalls zwischen dem ideologisch gefärbten Hetzpranger-Blog und den vermeintlichen „Faktenchecker“ namens „Volksverpetzer“ (oder doch lieber „Volksverhetzer“?), der wohl auch aus Spenden durch Parteien mitfinanziert wird, wie man hört, und uns an ein Propagandainstrument auf „Stürmer“-Niveau erinnert, ja, sogar noch von den öffentlich-rechtlichen Sendern unterstützt wird - und zwischen der seriösen deutschen Presse selbst - kaum noch einen Unterschied zu finden.
Im Gegensatz zur Presse, fällt anderen Menschen sehr wohl auf, dass die Rhetorik dieses Bloggers hasserfüllter nicht sein könnte, als es das StasiHandbuch in Punkt 2.6.2. empfahl:
https://www.youtube.com/watch?v=MjPmwEvZOEU
Die Gleichschaltung der Medien hat offenbar perfekt funktioniert: Alle blöken ins selbe Horn die gleiche Parole, die besagt: Wer nicht für Agenda Merkel ist, der wäre rechts außen und Staatsfeind. Vor allem zeigt sich dabei aber auch für uns, dass die entsprechenden Medien auf propagandistische Weise gegen unser Grundgesetz (Art. 26 Abs. 1) verstoßen könnten. Bis wir alle entschieden haben wegen der Wiedererlangung unserer Grundrechte auf Demonstrationen zu gehen, waren wir fest davon überzeugt, dass die deutsche Presse seriös recherchiert, politisch unabhängig berichtet und die Wahrheit aufdecken wolle. Nach unzähligen diffamierenden, unwahren und zeitweise hetzerischen Berichten von und durch deutsche Journalisten, bei denen man vermuten muss, dass diese nicht einmal bei den Demonstrationen anwesend waren, müssen wir zugeben, dass die meisten Redaktionen weder recherchieren noch sich der Wahrheit verpflichtet sehen. So schämen wir uns zum Teil fremd.
Vielmehr konnten wir feststellen, dass die meistens Kollegen und Kolleginnen ihrer Zunft keine Berichterstattung zur Aufklärung betreiben, sondern sich manipulativer und ideologisch gefärbter Framings und Wordings bedienen, die gewünschte politische Agenda aus Berlin fleißig und kritiklos umsetzen und die Lage der Spaltung der Bevölkerung damit nur noch mehr anheizen, anstatt ihren Bildungsauftrag der Wahrheitsfindung zu erfüllen. Die freie, kritische und politisch unabhängige Presse, wie wir sie in den 90er Jahre als 4. unabhängige Gewalt noch erleben durften und geschätzt haben, die gibt es in der allgemeinen Breite scheinbar im Moment nicht mehr. Das Land der Dichter und Denker versinkt in demonstrationsphoben, manipulativen, propagandistischen und skandalisierenden Gefilden und einer Hate Speech dunkler deutscher Zeiten, die eines aufgeklärten und den Pressekodex wahrenden Journalismus, aus unserer Sicht zumindest, nicht mehr würdig ist. Es geht scheinbar nur noch darum jeden und alle zu verdächtigen, die von ihrer Bürgerrechten Gebrauch machen.
Kommen wir nun also zu Ihren Pflichten: Eine sogenannte Verdachtsberichterstattung ist nach der deutschen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rechtswidrig, insofern die durch den BGH formulierte journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten worden ist: Denn die Presse darf grundsätzlich nur über bewiesene wahre Tatsachen berichten. Hierbei ist Art. 5 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 186, 187, 188 StGB einschlägig.
Unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen erlaubt die Rechtsprechung der Presse ausnahmsweise und analog zu § 193 StGB auch über sogenannte „Verdachtsmomente", also unbewiesene Tatsachen zu berichten. Darunter fällt jede negative Kritik, sowie Straftatvorwürfe, die den Ruf und das Ansehen des Betroffenen oder einer Betroffenengruppe geeignet sind, herabwürdigen.
Vgl. hierzu OLG Hamburg, Urt. v. 08.04.2008, Az.: 7 U 21/07 = ZUM-RD 2009, 326 (328) LG Köln, BeschL v. 27.11.2013, Az. 28 0 469/13
Die Presse darf dies allerdings nur unter gewissen Gegebenheiten tun. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf die Presse dies nur, wenn: „vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt werden. Die Pflichten zur sorgfältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt richten sich dabei nach den Aufklärungsmöglichkeiten. Sie sind für die Medien grundsätzlich strenger als für Privatleute. An die Wahrheitspflicht dürfen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen. Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (...) erforderlich ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert" verleihen. Die Darstellung darf keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt. Auch ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist."
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Unterschriften:
- Querdenken-201 Essen
- Querdenken-203 Duisburg
- Querdenken-211 Düsseldorf
- Querdenken-215 Krefeld
- Querdenken-231 Dortmund
- Querdenken-2331 Hagen
- Querdenken-234 Bochum
- Querdenken-241 Aachen
- Querdenken-242 Düren
- Querdenken-284 Moers
- Querdenken-2932 Hochsauerlandkreis
- Querdenken-242 Düren
- Querdenken-30 Berlin
- Querdenken-341 Leipzig
- Querdenken-410 Ahrensburg
- Querdenken-441 Oldenburg
- Querdenken-446 Friesland
- Querdenken-511 Hannover
- Querdenken-53 Braunschweig
- Querdenken-6051 Gelnhausen
- Querdenken-711 Stuttgart
- Querdenken-713 Heilbronn
- Querdenken-7171 Schwäbisch Gmünd
- Querdenken-7261 Sinsheim
- Querdenken-743 Balingen
- Querdenken-763 Markgräflerland
- Querdenken-775 Waldshut-Tiengen
- Querdenken-791 Schwäbisch Hall
- Querdenken-794 Öhringen
- Querdenken-8041 Bad Tölz
- Querdenken-861 Traunstein
Quelle: Querdenken 711 - Stuttgart