Rheinische Post: Die Pressefreiheit bleibt gefährdet
Archivmeldung vom 28.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. So steht es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Der damalige Bundesinnenminister Schily und die Sicherheitsbehörden müssen ihre Exemplare des Grundgesetzes (absichtlich) verlegt haben.
Ansonsten hätte das
Bundesverfassungsgericht gestern nicht die Razzia beim Magazin
"Cicero" für unzulässig erklären müssen.
Das Gericht setzte ein Zeichen gegen den Schnüffeldrang eines
Staates, der das Maß zu verlieren droht. Es ist traurige Regel, dass
Journalisten ausgeforscht werden, weil sie mit ihrer Arbeit angeblich
Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben. Es ist jedoch Aufgabe
der Medien, aufklärerisch zu wirken. Dass dieses verstärkt auf dem
heiklen Feld der inneren und äußeren Sicherheit geschieht, ist kein
Zufall. Nirgendwo tummeln sich mehr Staatsdiener, die schwer
Nachvollziehbares tun oder eben auch nicht. Transparenz, auch im
Blick auf die Effizienz bei der Verwendung von Steuergeldern,
wünschen sie sich an letzter Stelle.
Nun müssen auch klare Richtlinien zum Quellenschutz her, die geplanten Verschärfungen bei der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsspeicherung von Kontaktdaten streng geprüft werden. Die Pressefreiheit bleibt ein gefährdetes Gut.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post