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Rheinische Post: Die Pressefreiheit bleibt gefährdet

Archivmeldung vom 28.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. So steht es in Artikel 5 des Grundgesetzes. Der damalige Bundesinnenminister Schily und die Sicherheitsbehörden müssen ihre Exemplare des Grundgesetzes (absichtlich) verlegt haben.

Ansonsten hätte das Bundesverfassungsgericht gestern nicht die Razzia beim Magazin "Cicero" für unzulässig erklären müssen.

Das Gericht setzte ein Zeichen gegen den Schnüffeldrang eines Staates, der das Maß zu verlieren droht. Es ist traurige Regel, dass Journalisten ausgeforscht werden, weil sie mit ihrer Arbeit angeblich Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben. Es ist jedoch Aufgabe der Medien, aufklärerisch zu wirken. Dass dieses verstärkt auf dem heiklen Feld der inneren und äußeren Sicherheit geschieht, ist kein Zufall. Nirgendwo tummeln sich mehr Staatsdiener, die schwer Nachvollziehbares tun oder eben auch nicht. Transparenz, auch im Blick auf die Effizienz bei der Verwendung von Steuergeldern, wünschen sie sich an letzter Stelle.

Nun müssen auch klare Richtlinien zum Quellenschutz her, die geplanten Verschärfungen bei der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsspeicherung von Kontaktdaten streng geprüft werden. Die Pressefreiheit bleibt ein gefährdetes Gut.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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