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Schwäbische Zeitung: Außer Kontrolle

Archivmeldung vom 13.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf den Schock folgt die Debatte: Hätte die Tat verhindert werden können? Hätte man sie ahnen müssen? Fehlt es an Sicherheitsvorkehrungen? Die Antwort heißt dreimal: nein. Hundertprozentige Sicherheit bietet keine Kontrolle. Wenn sie überhaupt stattfindet.

Nehmen wir den Fall, den eine Anwältin im Internet schilderte: Sie arbeitet häufig am Amtsgericht München, übrigens ein Gericht mit Eingangskontrolle. Und was passiert? Weil sie so oft vor Ort ist, kennen viele der Mitarbeiter die Anwältin - und winken sie unkontrolliert durch, samt ihrer Klienten. Kontrollen, egal wie streng, nutzen eben nur, wenn sie erfolgen. Zudem: Wenn ein Täter es wirklich will, wird er seine Tat begehen - etwa außerhalb des Gerichtsgebäudes.

Auch sogenannte Routine-Prozesse geben keine Sicherheit. Denn die einzigen, für die ein Gang zum Gericht Routine ist, sind Juristen. Für sie gehören Gewalttaten zum Berufsrisiko. Zum Glück sind sie extrem selten.

Quelle: Schwäbische Zeitung (ots)

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