1920: Vertrag von Versailles – Nach dem Krieg ist vor dem Krieg
Archivmeldung vom 21.01.2020
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Freigeschaltet durch André OttEs ist nun über hundert Jahre her, dass am 10. Januar 1920 der „Friedensvertrag“ von Versailles in Kraft trat. Auch nach hundert Jahren können dieser Vertrag und seine Folgen die Gemüter der Nachgeborenen noch erhitzen. Der Versailler Vertrag besagte, dass Deutschland als allein schuldiger Verursacher des Ersten Weltkriegs festgestellt wurde.
Aus diesem Grund sollte Deutschland über viele Jahrzehnte hinweg eine astronomische Summe an Geld sowie immense Sachleistungen an Großbritannien und Frankreich abliefern. Zudem sollte Deutschland Abschnitte seines Staatsterritoriums an seine Nachbarländer abtreten.
Das alles wurde in dem Vertrag von Versailles geregelt, der am 28. Juni
1919 unterzeichnet wurde.
War denn die Übereinkunft von Versailles überhaupt ein richtiger
Vertrag?
Das kann man verneinen. Denn ein Vertrag wird zwischen zwei
gleichberechtigten Parteien nach freien Verhandlungen abgeschlossen. So
wurde nach der Niederlage des napoleonischen Frankreichs bei der Wiener
Konferenz im Jahre 1815 der Vertreter der Verlierernation, Talleyrand,
als gleichberechtigter Verhandlungspartner zugelassen. Talleyrand konnte
am Verhandlungstisch für Frankreich vorteilhafte Regelungen aushandeln.
Als nun der Präsident der USA, Woodrow Wilson, in der Endphase des
Ersten Weltkrieges nach Europa signalisierte, dass im Falle eines
Waffenstillstands Deutschland faire Verhandlungen erwarten konnte, wurde
ihm Glauben geschenkt. So schloss am 11. November 1918 eine deutsche
Delegation mit den Vertretern Großbritanniens und Frankreichs einen
Waffenstillstandsvertrag ab. Die Deutschen erwarteten nun eine Einladung
zu den Friedensverhandlungen, die in Paris stattfinden sollten. Als
allerdings die Staatsoberhäupter der USA, Großbritanniens, Frankreichs
und Italiens in Paris die Verhandlungen eröffneten, wurde die deutsche
Delegation in einem Pariser Hotel unter Hausarrest gestellt. An einen
Zugang zu den Verhandlungsräumen war überhaupt nicht zu denken. Was dort
verhandelt wurde, erfuhr die deutsche Delegation nur sehr lückenhaft.
Die Deutschen konnten sich überhaupt nur durch schriftliche Eingaben zur Sache äußern. Als Angeklagte wurden die deutschen Zivilpolitiker durch ein Spalier von Kriegsversehrten nach vorne geführt, um dann das Urteil anzuhören. Gedemütigt wurden hier die zivilen deutschen Politiker, die jetzt aus Pflichtgefühl die politische Verantwortung übernehmen mussten für eine Niederlage, die sie gar nicht zu verantworten hatten. Politiker wurden als Angeklagte vorgeführt, die sich gegen den Krieg ihrer Militärjunta unter Ludendorff gewehrt hatten. Offenkundig ging es den Siegermächten auch darum, der neuen demokratischen Regierung gleich ein tödliches Stigma auf die Stirn zu brennen, um der jungen deutschen Demokratie umgehend das Genick zu brechen. Die Urteilsverkündung fand übrigens im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles, etliche Kilometer vor den Toren von Paris, statt. Ein geschickt gewählter Ort. Hier regierte dereinst in absolutistischer Machtvollkommenheit König Ludwig der Vierzehnte, der gar sagte: „Der Staat bin ich!“…weiterlesen hier: https://kenfm.de/tagesdosis-20-1-2020...
Quelle: KenFM von Hermann Ploppa.