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Sind Geschwindigkeitsbeschränkungen auf deutschen Autobahnen verfassungswidrig?

Archivmeldung vom 12.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Derzeit wird diskutiert, ob eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Autobahnen in Deutschland angewendet werden könnte. Es gibt eine Reihe von Problemen bei diesem Vorschlag, nicht zuletzt, daß er streng genommen verfassungswidrig ist; er ist im Prinzip nach Artikel 1 und 4 des Grundgesetzes ausdrücklich verboten.

Der Vorschlag beruht auf zwei Behauptungen, die selbst bei oberflächlicher Prüfung als irrational, unlogisch und unrealistisch angesehen werden müssen:

Erstens, daß die Einführung eines Tempolimits Kollisionen verringert. Aber wenn wir die Fakten prüfen, können wir keine Beweise finden, die diese Behauptung stützen.

Es ist oft "vom hohen Stuhl herab" gesagt worden, daß hohe Geschwindigkeit die Ursache der meisten Kollisionen ist. Selbst aus der Sicht der grundlegenden Physik und Mechanik wird dies als unsinnig angesehen: Zwei Dinge befinden sich auf einem Kollisionskurs oder nicht. Deren Geschwindigkeit oder deren relative Geschwindigkeit hat genau null Einfluß auf ihren Kurs. Die wirkliche Kollisionsstatistik wird bei den Kfz-Versicherungsfirmen eingereicht. Dort nachgeschaut, sehen wir, daß nur etwa 2% (ja, zwei Prozent) der Unfälle als durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht aufgelistet werden, vermutlich weil der wahre Grund nicht identifiziert werden konnte.

Ich bin viele Jahrzehnte lang auf den Autobahnen Europas unterwegs und habe weitaus mehr Kilometer zurückgelegt, als die meisten anderen, aber abgesehen von Lastwagen, die irgendwie von der Straße abgekommen sind, habe ich nur sehr wenige Verkehrsunfälle gesehen. Von denen, die ich gesehen habe, wurde keiner alleine durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht. Die zweithäufigste Ursache war ein mechanisches Versagen, wie ich es beim Range Rover erlebt habe, der auf dem Dach in der Mitte der A3 lag. Alte, harte, bröckelnde Reifen waren die Ursache; einer davon war geplatzt. Die häufigste Ursache war das Ausscheren vor ein viel schneller fahrendes Fahrzeug, d.h. das Fahren ohne die nötige Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Eine Verlangsamung auf schlafwandlerische Geschwindigkeiten wird dies unweigerlich verschlimmern.

In den letzten Jahren ist über das Medium YouTube ein neues Unterhaltungsgenre entstanden: Das Zeigen von Kollisionsvideos, die über Dashcams und statische Überwachungskameras gesammelt wurden. Ich habe viele solcher Videos gesehen, aber lediglich eines, bei dem die Ursache möglicherweise eine zu hohe Geschwindigkeit war oder, genauer gesagt, bei dem der Fahrer die Coriolis-Masse seiner Ladung falsch eingeschätzt hatte, was dazu führte, daß das Fahrzeug nicht in die Kurve fahren konnte und stattdessen die Leitplanke demontiert hat. Das Fahrzeug war ein Tankwagen mit Tankwagenanhänger. Solche Fahrzeuge sind nicht einmal in der Lage, die zur Diskussion stehende Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.

Wenn man schließlich in diesem Punkt die Kollisionszahlen in Deutschland richtig mit denen beispielsweise im Vereinigten Königreich vergleicht, wo es eine (weitgehend ignorierte und nicht durchgesetzte) Geschwindigkeitsbegrenzung von 113 kmh gibt, und die Unfälle in Relation mit den gefahrenen Kilometern setzt, kann man keinen ausschlaggebenden Unterschied feststellen. Wenn wir dazu noch hinzufügen, daß die britischen Autobahnen viel moderner sind, als die meisten deutschen, d.h. breiter, gerader und mit Straßenbeleuchtung, können wir nur den Schluß ziehen, daß die deutschen Fahrer insgesamt geschickter sind als ihre britischen Kollegen, weil die höheren Geschwindigkeiten eine größere Konzentration erfordern.

Andererseits schränkt das Gefühl, gejagt zu werden, um Bargeld zu gewinnen (das in den Taschen der Banker landet), die notwendige Konzentration stark ein, und es ist eine nicht unvernünftige Vermutung, daß die Durchsetzung künstlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen eine wesentliche Ursache für Autobahn-kollisionen ist.

Das zweite Argument für eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung ist, daß sie die Abgasemissionen reduziert. Selbst eine oberflächliche Untersuchung dieser Behauptung zeigt, daß dies unsinnig ist.

Das deutsche Autobahnnetz arbeitet mit einer wesentlich höheren Verkehrsdichte, als überhaupt vorgesehen. Es funktioniert nur deshalb überhaupt, weil es den Autofahrern weitgehend freisteht, eine den Gegebenheiten angemessene Geschwindigkeit zu wählen. Es ist natürlich unbestreitbar, daß ein Auto, das mit 180 km/h fährt, mehr Kraftstoff verbraucht als eines, das mit 120 km/h fährt. Jedes Fahrzeug verbraucht jedoch im stockenden Verkehr die größte Menge an Kraftstoff und produziert die größte Menge an Abgasen. Die vorgeschlagene allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung hat die unmittelbare Auswirkung, daß die Verkehrskapazität der Straßen verringert wird, was zu viel mehr Staus und damit zu einem massiven Anstieg der Abgase führt.

Nun müssen wir die Rechtmäßigkeit solcher Gesetzesvorschläge prüfen.

Lassen Sie uns zunächst das Glaubenssystem hinter einem solchen Konzept untersuchen:

Schau mal:
Es wird "gesetzlich" von dir verlangt zu glauben, daß jemand, der:

  • nichts über dich, deinen körperlichen, emotionalen oder mentalen Zustand weiß,
  • nichts über dein Fahrzeug weiß,
  • nichts über die Verkehrsdichte weiß,
  • nichts über das Wetter weiß,
  • nicht einmal weiß, ob es Tag oder Nacht ist
  • vor 20, 30 oder sogar vielleicht vor 50 Jahren veranlaßt hat, daß ein Stück Blech mit seiner willkürlich draufgeschriebenen Nummer am Straßenrand aufgestellt wird,
  • möglicherweise in Rente ist, oder sogar schon verstorben ist trotzdem viel besser einschätzen kann als Du, was eine den Umständen entsprechende sichere Geschwindigkeit ist. Ist dies etwas, was ein Mensch mit gesundem Menschenverstand glauben kann?

Seit mehr als sechs Jahrzehnten basiert die Verkehrssicherheit auf der Annahme, daß die Fahrer stets in einer Weise fahren werden, die den oben genannten Umständen angemessen ist. Dies hat immer funktioniert und wird auch weiterhin funktionieren, weil niemand in eine Kollision verwickelt werden will. Wie man in Amerika sagt: "Wenn es nicht kaputt ist, repariere es nicht".

Mit doktrinären und dogmatischen "Rechtfertigungen" neue Einschränkungen des vernünftigen Verhaltens, das unsere Straßen so sicher macht, aufzuerlegen, bedeutet, die Würde eines Mannes und einer Frau zu verunglimpfen; eine Handlung, die nicht nur nach Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich verboten ist, sondern darüber hinaus als Schwerverbrechen definiert wird!

Wenn wir weiter schauen, sehen wir, daß nach Artikel 4 des Grundgesetzes Gesetze, die die Religionsfreiheit einschränken, ausdrücklich verboten sind.  Judentum und Christentum haben als eine ihrer Kernlehren die 10 Gebote, die Moses auf dem Berg Sinai gegeben wurden. Das zweite Gebot besagt: "Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist: Bete sie nicht an und diene ihnen nicht! …"

Jedes Gesetz, das zum Beispiel verlangt, daß Sie an einer roten Ampel warten müssen, obwohl es keinen weiteren Verkehrsteilnehmer gibt, ist eine Vorschrift, die statt des Ampelsystems, das der Menschheit dient, verlangt, daß Sie der Ampel dienen! Ebenso ist ein Stück Blech mit einer Nummer darauf, das vorgibt, Ihre Geschwindigkeit auf einer ansonsten leeren Straße zu regulieren, ebenfalls nach demselben Grundgesetz illegal.

Ein solches Gesetz wäre also nicht nur verfassungswidrig, sondern diejenigen, die ein solches Gesetz fördern oder vorschlagen, würden ein schweres Verbrechen begehen.

Quelle Gastkommentar Karma Singh

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