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Westdeutsche Zeitung: Bei ARD und ZDF in der teuersten Reihe

Archivmeldung vom 12.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Staatsferne und Rundfunkfreiheit sind zweifelsohne schützenswerte Güter. Sie werden nur ständig mit Füßen getreten, wenn über den Parteienproporz Intendanten und Rundfunkräte, Chefredakteure und Programmdirektoren und zuweilen auch technische Leiter im Postendschungel von ARD und ZDF besetzt werden.

ausgerechnet dann, wenn die staatsnahe Selbstbedienung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einmal begrenzt worden ist, schreitet das Bundesverfassungsgericht ein.
Dabei muss sich das Gericht fragen lassen, wie es um seine Nähe zu den Rundfunkanstalten steht. Richter Wolfgang Hoffmann-Riem, der das Urteil in weiten Teilen verfasst hat, war als Chef des Hans-Bredow-Instituts jahrelang den öffentlich-rechtlichen Anstalten verbunden. Im Ergebnis zieht das Karlsruher Gebührenurteil nun einen Schutzzaun um ARD und ZDF, der die dramatisch veränderte Medienwirklichkeit künstlich von den Sendern fernhält.
Während die unabhängigen Medien von den Qualitätszeitungen bis zu den großen Privatsendern über Jahre einen Einbruch ihrer Erlöse verkraften mussten, sattelten ARD und ZDF bei den Gebühren immer wieder drauf. Die KEF aber, die durch das Karlsruher Urteil gestärkt werden soll, kann diese Entwicklung gar nicht wirksam kontrollieren. Sie prüft die Wünsche der Anstalten allein auf ihre Plausibilität hin. Über die Sinnhaftigkeit ihrer Programmangebote aber hat Sie nicht zu entscheiden.
Um nicht missverstanden zu werden: Qualitätsvoller öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist ein notwendiges Korrektiv gegen den zunehmenden medialen Sittenverfall. Für das zweifelhafte Sponsoring dopingdurchsetzter Sportarten oder flache Telenovelas aber müssen wir keine Gebühren entrichten. Und es braucht auch keine Online-Aufrüstung der öffentlich-rechtlichen Anstalten, um im Internet dem freiesten aller Medien die Informationsfreiheit zu gewährleisten.
Wenn ARD und ZDF ihre Akzeptanz nicht verlieren sollen, dann empfiehlt sich auch für Deutschland das Modell der BBC. In Großbritannien wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk inhaltlich und finanziell von einem sachkundigen Aufsichtsgremium kontrolliert. Das Ergebnis: Beispielhafte Qualitätsprogramme.

Quelle: Pressemitteilung Westdeutsche Zeitung

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