Neues Deutschland: zum Versammlungsrecht
Archivmeldung vom 27.07.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt»Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.« So ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit im Grundgesetz fixiert. Polizei und Verwaltungsrichter in Berlin sehen das anders. Sie hinderten 2001 Globalisierungsskeptiker daran, beim G8-Gipfel in Genua gegen Politiker und Konzerne zu protestieren, die dem Profit alles unterordnen.
Und zwar durch Auflagen, sich acht Tage lang
täglich bei einer Berliner Polizeiwache zu melden. Begründet wurde
das mit einer »Generalklausel« zur Gefahrenabwehr im Polizeigesetz.
Nicht nur die unmittelbar Betroffenen sehen darin einen Missbrauch
von Polizeirecht, um Grundrechte politisch missliebiger Bürger
einzuschränken. Und so landete die Klage des Berliners Fabian K. vorm
Bundesverwaltungsgericht. Dessen Richter ließen zwar Kritik an der
Rechtsauslegung ihrer Berliner Kollegen erkennen, bestätigten aber
deren Urteil im Kern: Meldeauflagen seien ein »angemessenes Mittel,
um Versammlungen vor der Teilnahme von Personen zu schützen, die mit
hinreichender Wahrscheinlichkeit als gewaltbereit einzustufen sind«.
Durch Staats- oder Verfassungsschutz, oft mit sehr vager, nicht
nachprüfbarer Begründung.
Grundrechte ließen sich so beliebig außer Kraft setzen. Dagegen
sollten alle, die das können, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe
einlegen. Damit der Rechtsstaat nicht eines Tages durch die Politik
per Polizeirecht ausgehebelt wird.
Quelle: Pressemitteilung Neues Deutschland