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Neue OZ: zu Eigentumsfrage archäologischer Funde

Archivmeldung vom 07.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer es findet, dem gehört's? Im Fall von archäologischen Funden sind solche Faustregeln unbrauchbar. Hier kann es nur ein Entscheidungskriterium geben: den Erhalt der Kulturgüter. Heute diskutiert der Kulturausschuss darüber, ob historische Artefakte vollständig ins Landeseigentum gehen sollen.

Dabei muss die Frage beantwortet werden, womit dem kulturellen Erbe am besten gedient ist. Verhindert die Novelle unsachgemäße Raubgrabungen, indem sie ihnen den finanziellen Anreiz nimmt? Oder macht sie nur Finder unehrlich, die nun erst recht auf den Schwarzmarkt drängen? Es kann bei dieser Debatte nicht nur um Eigentumsfragen gehen, sondern zuallererst um Konzepte der Pflege historischer Schätze. Auf Polemik müssen sich die Autoren einer Gesetzesänderung allerdings auch vorbereiten. Hausbesitzer dürften sich jedenfalls beschweren, wenn Goldschätze aus der Römerzeit bald dem Land gehören - historische Funde aus dem Bombenkrieg aber dem Eigentümer: Für die Räumung von Blindgängern zahlt das Land schließlich nicht.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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