Kommentar der Ostsee-Zeitung (Rostock) zu G8/Sicherheit
Archivmeldung vom 24.05.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Freiheit zu demonstrieren steht jedem Bürger zu. Bedingung: Er bringt seinen Protest friedlich zum Ausdruck und verletzt nicht die Grundrechte anderer. So steht es in Artikel 8 des Grundgesetzes, kurz GG 8. Der in zwei Wochen beginnende G8-Gipfel in Heiligendamm stellt dieses Grundrecht auf eine Zerreißprobe.
Die Kunst wird darin bestehen, die Balance zu halten und zwar auf
beiden Seiten. Weder darf das Recht zu demonstrieren als Persilschein
zum Werfen von Pflastersteinen und Brandsätzen missverstanden werden.
Noch dürfen Behörden und Ordnungskräfte ihren Sicherheitsauftrag
dahingehend missbrauchen, friedliche Demonstranten zu
kriminalisieren.
Letzteres geschieht jedoch, wenn Bundesanwaltschaft und
Bundesinnenministerium Duftproben von Verdächtigen nehmen, linke
Gruppen als terroristische Vereinigungen diffamieren,
Globalisierungsgegner verhaften und ihre Wohnungen stundenlang
durchsuchen lassen.
Quelle: Pressemitteilung Ostsee-Zeitung