Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Patientenverfügungen
Archivmeldung vom 01.09.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie große Mehrheit möchte nach einem erfüllten Leben daheim im Kreis der Familie sterben. Tatsächlich tritt der Tod bei 70 Prozent der Deutschen im Krankenhaus ein, oft nach langer und schwerer Krankheit.
Deshalb haben heute schon acht Millionen eine Patientenverfügung für
den Fall der Fälle getroffen. »Alle Apparate aus« nach soundsovielen
Monaten Siechtum hat mancher darin festgelegt. Das klingt
wohlüberlegt und eindeutig.
Die Realität sieht anders aus. Ärzte sind Heiler. Unterlassene
Hilfeleistung ist nicht ihr Ding. Auch verzweifeln Todkranke in ihrer
größten inneren Krise mitunter an den eigenen Vorentscheidungen. Je
schwächer das Lebenslicht glimmt, desto mehr klammern sich viele an
letzte Hoffnungen. In guten Tagen eindeutige Verhältnisse zu
schaffen, ist etwas anderes, als in schwerer Stunde klar zu denken.
Aus diesem Dilemma will uns der Gesetzgeber heraushelfen, indem er
erstmals ein Gesetz über Patientenverfügungen erlassen wird. Die
Bundesjustizministerin ist bester Absicht, juristisch zu flankieren,
was existenziell kaum lösbar ist.
Mediziner und Praktiker tendieren sogar zu der Haltung, dass kein
Gesetz eventuell besser ist als ein schlechtes. Sie fürchten absurde
Folgen, wenn jemand etwa verfügt: »kein Antibiotikum, kein Schlauch,
keine Ernährung«. Der Tod überfordert womöglich die Lebenden, selbst
wenn sie bester Absicht sind.
Quelle: Pressemitteilung Westfalen-Blatt