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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Patientenverfügungen

Archivmeldung vom 01.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die große Mehrheit möchte nach einem erfüllten Leben daheim im Kreis der Familie sterben. Tatsächlich tritt der Tod bei 70 Prozent der Deutschen im Krankenhaus ein, oft nach langer und schwerer Krankheit.

Deshalb haben heute schon acht Millionen eine Patientenverfügung für den Fall der Fälle getroffen. »Alle Apparate aus« nach soundsovielen Monaten Siechtum hat mancher darin festgelegt. Das klingt wohlüberlegt und eindeutig.
Die Realität sieht anders aus. Ärzte sind Heiler. Unterlassene Hilfeleistung ist nicht ihr Ding. Auch verzweifeln Todkranke in ihrer größten inneren Krise mitunter an den eigenen Vorentscheidungen. Je schwächer das Lebenslicht glimmt, desto mehr klammern sich viele an letzte Hoffnungen. In guten Tagen eindeutige Verhältnisse zu schaffen, ist etwas anderes, als in schwerer Stunde klar zu denken. Aus diesem Dilemma will uns der Gesetzgeber heraushelfen, indem er erstmals ein Gesetz über Patientenverfügungen erlassen wird. Die Bundesjustizministerin ist bester Absicht, juristisch zu flankieren, was existenziell kaum lösbar ist.
Mediziner und Praktiker tendieren sogar zu der Haltung, dass kein Gesetz eventuell besser ist als ein schlechtes. Sie fürchten absurde Folgen, wenn jemand etwa verfügt: »kein Antibiotikum, kein Schlauch, keine Ernährung«. Der Tod überfordert womöglich die Lebenden, selbst wenn sie bester Absicht sind.

Quelle: Pressemitteilung Westfalen-Blatt

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