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Straubinger Tagblatt: Arbeitszeiterfassung - Rückwärtsgewandtes Urteil

Archivmeldung vom 15.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Dennoch ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dienstag rückwärtsgewandt. Es soll die Arbeitnehmerrechte stärken, doch es erschwert zugleich die Art von Flexibilität, die Beschäftigte zu schätzen wissen. Jede Aktion, die der Firma in irgendeiner Weise nutzt, und sei es nur, man notiert sich einen Gedanken oder wirft einen Blick in das Mail-Fach im Smartphone, müsste als Arbeitszeit vermerkt werden.

Theoretisch zumindest. Das demotiviert Mitarbeiter und kann das Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Belegschaft beschädigen. Nicht zuletzt führt das Urteil zu erheblicher Bürokratie, von der Unternehmen eigentlich entlastet werden sollen.

Quelle: Straubinger Tagblatt (ots)

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