Weißkittel mit finsteren Plänen
Archivmeldung vom 01.06.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer folgende Standpunkt wurde von Kathrin Schmidt geschrieben: "Mit den Forderungen nach einer COVID-19-Impfstrategie für Kinder verletzt der 124. Deutsche Ärztetag sein Berufsethos. Wenn es um Kindeswohlgefährdung geht, dauerte es für gewöhnlich nicht lange, bis ein Chor von Empörungsschreien aufgebrachter Eltern ertönte. Doch angesichts der ungeheuerlichen Vorschläge des 124. Deutschen Ärztetages — die Corona-Impfung bei Kindern betreffend — ist das Schweigen im Wald unerträglich laut."
Schmidt weiter: "Dabei steht Deutschland mit diesem gedanklichen Vorstoß eine Kindeswohlgefährdung von historischem Ausmaß ins Haus. Vor diesem Hintergrund muss die Frage erlaubt sein, ob der Nürnberger Kodex noch gilt oder ob dieser zum Lippenbekenntnis verkommen ist.
Die Bundesärztekammer (BÄK) als die deutsche Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung ist selbst keine Kammer oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts und fungiert als nichteingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit. Sie bündelt aber mit den Ärztekammern der Länder siebzehn Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nordrhein-Westfalen verfügt über zwei eigenständige, regional organisierte Kammern). Während sie durch die Unterstützung der Landesärztekammern mittelbar gesetzliche Aufgaben übernimmt, erwuchsen ihr in den letzten Jahren auch unmittelbare gesetzliche Aufgaben, zum Beispiel in der Transfusions- oder Transplantationsmedizin....[weiterlesen]
Quelle: KenFM von Kathrin Schmidt