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Mitteldeutsche Zeitung: zur Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung

Archivmeldung vom 24.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Grundsatz ist das der einzig konsequente Weg, die Auflagen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu erfüllen. Opfer und Gemeinwesen müssen geschützt werden, aber ohne zugleich die Rechte von Straftätern so drastisch zu beschneiden, wie das mit der nachträglichen Verwahrung geschehen ist.

Zwar ist damit ein Dilemma gelöst, aber zugleich ein neues geschaffen: Die nun freizulassenden Gewaltverbrecher können nicht wirklich mit einer elektronischen Fußfessel kontrolliert werden. Die kann nur Teil einer ganzen Sicherheitskette sein, die nun zu spannen ist - bis hin zur ständigen Kontrolle durch die Polizei. Das muss die Regierung auch so sagen und keine Scheinsicherheit vorgaukeln. Natürlich wird das teuer. Aber der Schutz aller ist das wert.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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