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Lausitzer Rundschau: Juristische Lücke gesucht

Archivmeldung vom 13.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Juristen können sich nun den Kopf zerbrechen, ob das Schülerbafög als Landeszuschuss für angehende Abiturienten aus einkommensschwachen Familien ab 2011 auf das Arbeitslosengeld II des Bundes angerechnet wird. 680 Schüler der gymnasialen Oberstufe in Brandenburg müssen damit rechnen, nach fünf Monaten und Zahlungen von jeweils 100 Euro keinen Landeszuschuss mehr zu bekommen.

Der ist für den Kauf eines Laptops, für Theaterbesuch, Bücher, eben für Ausgaben in Sachen Bildung vorgesehen. 250 Euro hat der Bund an Bildungskosten für Kinder aus Hartz-IV-Familien errechnet - für Schulessen, Ausflüge, Nachhilfe oder Vereinssport. Abiturienten aus einkommensschwachen Familien bekommen in Brandenburg bislang 600 bis 1200 Euro im Jahr. Nun möchte man meinen, Brandenburg bräuchte doch nur die Differenz ausgleichen für die 680 Betroffenen. Gerade für sie hatte Rot-Rot das Prestigeprojekt gegen alle Widerstände von Verbänden, Gewerkschaften und Experten auch in den eigenen Reihen durchgesetzt. Wenn der Bund sagt, die Bildungskosten für Schüler aus Hartz-IV-Familien sind mit den neuen Vorschriften abgedeckt, wird das Land wenig ausrichten können, auch wenn Paragrafen gewälzt werden. Zumal das Schülerbafög sich auf jene Bereiche bezieht, die der Bund selbst abdecken will. Eine juristische Lücke ist nicht in Sicht. Die Betroffenen können das alles kaum verstehen. Sie haben auf das rot-rote Versprechen gesetzt. Der Schulsozialfonds ist nur ein kleiner Ersatz - und ist beim Gang zum Schuldirektor mit einem Stigma behaftet: zu den sozial Schwachen zu gehören.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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