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Behördlicher Aberglaube: Verbot von Zahlenkombinationen

Archivmeldung vom 12.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić

Kurt Guggenbichler schrieb den folgenden Kommentar: "Mit dem Zeitalter der Aufklärung sollten wir die Epoche des Mittelalters und des Aberglaubens eigentlich überwunden haben, dachte ich viele Jahre, bis ich bemerkte, dass selbst Politiker und Behörden bei uns noch nicht wirklich aufgeklärt sind. Verdanken wir nicht dem Aberglauben, dass es in Europa keine Hotelzimmer oder Flugzeugsitze mit der Nummer 13 gibt? Bei den Hochhäusern im asiatischen Raum wiederum fehlen die vierten Stockwerke, weil die 4 vor allem im chinesischen Sprachraum als Unglückszahl gilt."

Guggenbichler weiter: "Im deutschen Sprachraum gilt die Zahl 18 wie überhaupt alles, was mit der 8 zu tun hat, seit einiger Zeit als ein Code für Nazi-Wiederbetätiger, so der offizielle behördliche Aberglaube.

Böse Zahlen und gute Zahlen

Nur weil einige Zahlenspieler eine bestimmte Buchstabenkombination aus der 1 und der 8 herauslesen, glaubt der Rechtsstaat dies verhindern zu müssen, weil sonst die Demokratie in Gefahr gerät. Na, wenn das nicht Aberglaube in Reinkultur ist? Für die meisten Menschen in diesem Land ist die Zahl 18 lediglich die Verbindung zwischen der 17 und 19 – mehr nicht! Dass der erste Buchstabe im Alphabet ein A und der achte Buchstabe ein H ist, ist eine Tatsache, seit es das Alphabet gibt. Dass noch niemand auf die Idee gekommen ist, das A und das H im Alphabet durch neue Zeichen zu ersetzen, wundert mich, obwohl in diesem Land eigentlich kaum noch irgendetwas verwunderlich ist."

Quelle: Wochenblick von Kurt Guggenbichler

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