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Lausitzer Rundschau: Skandal um illegale Kontenabbuchungen Daten ohne Schutz

Archivmeldung vom 19.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Datenschutz ist nicht gerade ein Thema von elektrisierender Breitenwirkung. Ganz im Gegenteil. Noch zu Jahresbeginn herrschte allgemeine Genugtuung, als die Behörden einigen Hundert Superreichen auf die Spur kamen, die ihre Millionen auf Liechtensteiner Bankkonten vor dem deutschen Fiskus versteckt hatten.

Dass der Steuerbetrug durch einen handfesten Datenklau aufgeflogen war, kümmerte die wenigsten. Seit einigen Tagen dürfte die allgemeine Sensibilität für den Datenschutz jedoch gestiegen sein. Denn mittlerweile geht es auch um unbescholtene Bürger. Durch den illegalen Handel mit Bankdaten wurde bei vielen ohne Einwilligung einfach Geld abgebucht. Die Dimension ist erschreckend: Den Bundesverband der Verbraucherschützer kostete es nach eigenen Angaben nur ein paar Internet-Recherchen, um für eine vergleichsweise lächerliche Summe zwei CDs und eine DVD mit sechs Millionen (!) Namen, Adressen und zum Teil persönlichen Bankverbindungen zu kaufen. Nun lässt sich einwenden, dass die Opfer daran keineswegs unschuldig sind. Täglich locken Glücksspielfirmen, die von der bedenkenlosen Übermittlung persönlicher Daten profitieren. Rabatt- und Kundenkarten, mit denen die Wirtschaft für einen Mini-Bonus maximale Erkenntnisse über die Kaufprofile der Konsumenten bekommt, sind ebenfalls millionenfach im Umlauf. Doch selbst wer sich umsichtig verhält, wird an Grenzen stoßen. Im digitalen Zeitalter gehört das Surfen im Web genauso zur Selbstverständlichkeit wie die Kreditkarte. Diese Tatsache ist auch mit einer unvermeidlichen Preisgabe ganz persönlicher Angaben verbunden. Je mehr Daten kursieren, desto wichtiger werden daher präzise Vorschriften, wie mit ihnen umzugehen ist. Auch hier offenbaren sich jedoch eklatante Mängel. So dürfen zum Beispiel Adressen oder Angaben zum Beruf nur für Werbezwecke weitergegeben werden, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Bei Bestellungen etwa per Post ist die Einwilligung zur Datenweitergabe aber häufig Voraussetzung, um überhaupt an die Ware zu kommen. Das größte Manko besteht allerdings darin, dass noch nicht einmal klar ist, wann der Datenhandel eigentlich zur kriminellen Angelegenheit wird. So kann der Nutzer immer behaupten, die aufgekauften Informationen seien ordnungsgemäß beschafft worden, obwohl es sich in Wahrheit oft anders verhält. Fazit: Beim Geschäft mit sensiblen Daten haben Kriminelle leichtes Spiel. Das hat mit der Sorglosigkeit vieler Verbraucher zu tun, aber auch mit der Untätigkeit des Staates. Der offenbar immer mehr um sich greifende Datenmissbrauch wird durch lasche Vorschriften begünstigt. Hoffentlich bringen die jetzt aufgedeckten Vorfälle die Bundesregierung auf Trab. Im Herbst steht ohnehin eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes an. Eine gute Gelegenheit, den Datenschutz endlich als Verbraucherschutz zu akzeptieren.

Quelle: Lausitzer Rundschau

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