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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Thema Verkehrsüberwachung per Video

Archivmeldung vom 11.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Überwachungsstaat lässt grüßen: Von Autobahnbrücken filmen Polizei und Ordnungsbehörden vorsorglich erst einmal alle Autofahrer auf Video, die des Weges kommen. Die Auswertung nach tatsächlichen Verkehrsverstößen erfolgt später.

Dieser willkürlichen Praxis der »Brücken-Blitzer« hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben: Es stellt klar, dass verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen mit Videotechnik verfassungswidrig sind. Ein Freibrief für Raser und Drängler auf deutschen Autobahnen ist die Entscheidung nicht. Die Amtsgerichte müssen im Einzelfall urteilen, ob aus dem vom Bundesverfassungsgericht verordneten Beweiserhebungs- auch ein Beweisverwertungsverbot folgt. Die Karlsruher Richter haben aber deutlich gemacht, dass Grundrechte nicht einfach per Ministererlass außer Kraft gesetzt werden können - allein der parlamentarische Gesetzgeber darf die Regeln einer solchen Videoüberwachung festlegen. Der Staat verlangt von seinen Bürgern, dass diese sich an die Rechtsordnung halten. Gleiches dürfen die Bürger aber auch von ihren Behörden erwarten, bevor sie zur Kasse gebeten werden.

Quelle: Westfalen-Blatt

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