Stellungnahme zur einstweiligen Verfügung Gema/Usenext
Archivmeldung vom 26.03.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZu der gestrigen Meldung "GEMA setzt sich erfolgreich gegen "UseNeXT" durch", die als Pressemitteilung von der GEMA verschickt wurde, erhielt die ExtremNews Redaktion heute eine Stellungnahme der Firma Aviteo. Darin heißt es: "„Entgegen der Darstellung der GEMA ist es nicht so, dass UseNeXT grundsätzlich nicht verhindert, dass urheberrechtlich geschützter Inhalte heruntergeladen werden können. Im Gegenteil ist es gängige Praxis, dass beanstandetet Inhalte im Rahmen des Notice-and-Takedown grundsätzlich bei den einzelnen Serverbetreibern gemeldet und von diesen aus dem usenet entfernt werden."
Aviteo teilt weiter mit: "Eine andere Handhabe steht der Aviteo bei gemeldeten Rechtsverletzungen nicht zur Verfügung, da die Aviteo nur als Zugangsvermittler zum usenet tätig ist und somit keinen Einfluss auf die Inhalte hat.
Der GEMA hätte somit zur Durchsetzung der Rechte Ihrer Mitglieder dieser deutlich weniger aufwändige und kostengünstigere Weg offen gestanden. Die Aviteo Ltd. leitet derzeit weitere rechtliche Schritte gegen die einstweilige Verfügung ein.“
Quelle: PR-Agentur Xpand21 GmbH