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Stuttgarter Nachrichten: Schlecker-Urteil

Archivmeldung vom 28.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Dass Anton Schlecker nach der Milliardenpleite ein freier Mann bleibt, dürfte das Gerechtigkeitsgefühl vieler Menschen deshalb arg strapazieren. Dass Schleckers Unternehmen zu einer Zeit immer tiefer in die roten Zahlen geriet, zu der Konkurrenten wie dm und Rossmann blühten, mag für einen Unternehmer sträflich sein, strafbar ist es nicht.

Strafbar sind aber die vielen Geschäfte im Vorfeld der Pleite, mit denen erkennbar ein Ziel verfolgt wurde: Beizeiten Geld beiseite zu schaffen oder zu verbrauchen, damit es im Fall der absehbaren Pleite nicht an die Gläubiger - Lieferanten und nicht zuletzt die eigenen Mitarbeiter - gezahlt werden muss, denen es zusteht. Schlecker hat während des Prozesses nie Anzeichen von Einsicht oder gar Reue gezeigt. Auch die Zahlung von weiteren vier Millionen Euro zur Wiedergutmachung des Schadens, zu der sich seine Angehörigen kurz vor Prozessende entschlossen, zeugt nicht von Einsicht, sondern eher von dem Versuch, sich in letzter Minute die Freiheit zu erkaufen.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten (ots)

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