Börsen-Zeitung: Ohrfeige aus Brüssel, Kommentar zum Streit mit der EU um den Namensschutz der Sparkassen von Claus Döring
Archivmeldung vom 09.08.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDiese Ohrfeige aus Brüssel hätte man sich ersparen können. Denn was die Bundesregierung im Sparkassen-Namensstreit der EU-Kommission als Kompromissvorschlag unterbreitet hatte, war in der Sache kein Entgegenkommen, sondern eine Verschärfung der Ausgangsposition.
Über die Neufassung des
Paragrafen 40 Kreditwesengesetz sollte der Versuch unternommen
werden, über die geltenden Sparkassengesetze in den Ländern hinaus
die Definition des Regionalprinzips und der gemeinnützigen
Gewinnverwendung strikter zu fassen. Genau dieses allzu durchsichtige
Vorhaben, das privatisierte Sparkassen im Ergebnis schlechter stellen
würde als öffentlich-rechtliche, muss sich das Finanzministerium nun
von Brüssel vorhalten lassen. Kein Ruhmesblatt für eine Regierung,
die demnächst die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt und sich als Motor
der europäischen Sache profilieren will.
Der Namensstreit hat zu einer völlig überflüssigen Grundsatzdebatte über die Existenzberechtigung von Sparkassen in ihrer öffentlich-rechtlichen Form geführt. Weder will die EU-Kommission öffentlich-rechtliche Sparkassen abschaffen, noch soll der Verkauf der Berliner Sparkasse als Hebel genutzt werden, um die Bande der Sparkassenfamilie zu lockern. Das Lockern besorgen die Familienmitglieder schon selbst. Allerdings hat die Kommission klar gemacht, was sie unter diskriminierungsfreiem Verkauf versteht - und dass es in diesem Punkt keine unterschiedlichen Regeln für den Verkauf der Berliner Sparkasse und eventuelle weitere Sparkassenprivatisierungen geben kann.
Übers Ziel hinaus schießt die EU-Kommission, wenn sie vom
Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) verlangt, der Berliner
Sparkasse nach dem Verkauf die uneingeschränkte Nutzung der
Markenrechte des DSGV ohne zeitliche Begrenzung zuzusichern. Die
Bezeichnung "Sparkasse" hat der Gesetzgeber kreiert und definiert,
die Marke jedoch hat die Sparkassenorganisation entwickelt. Deshalb
liegen die Markenrechte nun mal nicht bei der Landesbank Berlin oder
der Berliner Sparkasse.
Die Beteiligten sollten einsehen, dass jahrelange juristische Auseinandersetzungen nichts bringen. Dies hat der Streit um die Gewährträgerhaftung gezeigt. Ein Kompromiss ist gefragt, der diesen Namen verdient. Denn der Wettbewerb macht keine Pause.
Quelle: Pressemitteilung Börsen-Zeitung