Lausitzer Rundschau: zu: Karlsruhe stoppt Rasterfahndung
Archivmeldung vom 24.05.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie frühere Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) hat Recht. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe signalisieren wieder und wieder, dass sie die von Rot-Grün zu verantwortende Politik im Kampf gegen den Terror nicht mit dem Grundgesetz für vereinbar halten. Dies ist für die Gesetzgeber wie für die Regierenden insgesamt, für die einstigen grünen Bürgerrechtler im Besonderen eine erschreckende Bilanz.
Wobei nicht
vergessen werden sollte, dass die Union wie auch Teile der FDP
zumeist mitspielten. Aus Sicht des Karlsruher Gerichts ist in den
letzten Jahren viel zu oft ignoriert worden, dass die Bürger nach wie
vor eben nicht nur vor mörderischen Gewalttaten, sondern
gleichermaßen vor staatlicher Willkür zu schützen sind. Das mag der
eine oder andere für weltfremd halten, weil er glaubt,
terroristischen Verbrechern müsse man mit jedem nur denkbaren Mittel
entgegentreten. Dem widersprechen die Verfassungsrichter erneut und
aus guten Gründen energisch. Damit werden sie genau der Aufgabe
gerecht, für die sie eingesetzt wurden. Sie schützen die
Grundelemente eines freiheitlichen Landes vor staatlicher Anmaßung.
So hat am 23. Mai, an unserem Verfassungstag, ein ausländischer
Student bescheinigt bekommen, dass auch er in diesem Land nicht ohne
klare Verdachtsmomente ausgeforscht werden darf. Besser hätte
Deutschland diesen 57. Geburtstag seiner Verfassung nicht begehen
Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau