Stuttgarter Zeitung: zum Kopftuch-Kompromiss im Land
Archivmeldung vom 09.12.2016
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Freigeschaltet durch André OttDer sich nun abzeichnende Kompromiss überzeugt nicht. Ehrenamtliche Richter sind den hauptamtlichen gleichgestellt und sollten wie diese jeden Anschein von Befangenheit vermeiden. Zwar tragen sie keine Robe, sondern normale Kleidung, doch umso mehr müssen sie auf Neutralität achten - auch auf äußerliche.
Das ist eher eine Frage der Psychologie als der Jurisprudenz, denn wer als Angeklagter oder Zeuge im Gerichtssaal sitzt, wird kaum unterscheiden zwischen Berufs- und Schöffenrichtern.
Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)