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Südwest Presse: Kommentar zum Thema Telefonwerbung

Archivmeldung vom 27.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer bei ungebetenen Werbeanrufen nicht sofort kommentarlos auflegt oder laut "Nein" ruft und dann schleunigst die "Aus-Taste" am Telefon drückt, hat oft schon verloren: Der unverfrorene Drücker am anderen Ende der Leitung sendet nicht nur Unterlagen zu, sondern schließt einfach einen Vertrag ab.

Das kann er auch künftig machen - doch nicht bei Telekommunikation-, Strom- oder Gasanbieter-Wechsel: eine Unterschrift ist nötig. Das ist die gute Nachricht des Gesetzes, das der Verbraucherausschuss gestern auf den Weg gebracht hat. Außerdem ist ein Widerrufsrecht möglich, und der Anrufende darf nicht mehr seine Telefonnummer unterdrücken. Doch da fangen die Schwierigkeiten für den Geschädigten schon an. Was macht er mit dieser Nummer? Möglicherweise führt sie nur zu einem Hauptanschluss. Wie soll er nachweisen, dass er von dort aus angerufen wurde? Und was ist, wenn er gar kein Telefon mit Display hat? Verträge zu widerrufen ist ebenfalls alles andere als einfach. Oft verstecken sich die Anbieter hinter Briefkastenadressen. Wie kriminell die schwarzen Schafe der Branche sind, zeigt sich daran, dass ungebetene Werbeanrufe schon jetzt verboten sind - doch kaum jemand interessiert sich dafür. Die Hauptkritik am Schutz vor Telefonwerbung lautet: Verträge müssen nicht schriftlich bestätigt werden. Es wird weiter Werbeanrufer geben, die damit rechnen, dass manche Verbraucher nicht widerrufen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich in diesem Punkt über Warnungen von Experten hinweggesetzt. Deshalb ist die beste Methode auch künftig: sofort auflegen.

Quelle: Südwest Presse

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